Staatssekretärin Leus Antwortbrief an die EU-Kommission
Die EU-Kommission wollte im Mai einige Antworten von der Schweiz. Staatssekretärin Leu hat diese nun in einem Brief geliefert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatssekretärin Livia Leu hat mit einem Brief auf Fragen aus Brüssel geantwortet.
- Die Schweiz respektiere die «Homogenität des Binnenmarktes», heisst es darin.
- Trotzdem macht sie klar, dass die Schweiz nicht die gleichen Rechte beim Binnenmarkt habe.
Staatssekretärin Livia Leu hat auf die Fragen Brüssels zur Position der Schweiz in einem Brief geantwortet. Am Mittwoch ist der Brief der Staatssekretärin an die EU-Kommission publik geworden.
Die Schweiz respektiere die «Homogenität des Binnenmarktes», heisst es in dem Schreiben, über das der rechtsbürgerliche «Nebelspalter» als erstes berichtete.
Aber beim EU-Binnenmarkt habe die Schweiz nicht die gleichen Rechte wie die EU-Mitgliedstaaten, was entsprechend berücksichtigt werden müsse.
Leu fordert Ausnahmen bei Personenfreizügigkeit
Die Schweiz sei bereit, von einem statischen Modell zu einem dynamischen Modell überzugehen, heisst es weiter. Hierbei geht es um die Frage der Rechtsübernahme, wenn sich EU-Recht weiterentwickelt. Aber auch hier müsse berücksichtigt werden, dass die Schweiz kein EU-Mitgliedstaaten sei.
In dem Brief fordert Leu zudem eine Beteiligung von Schweizer Experten bei der Ausarbeitung von Rechtstexten und sie macht auch mit Verweis auf die Personenfreizügigkeit klar, was die Schweiz Ausnahmen brauche.
Anfang Mai hatte die EU-Kommission Leu einen Brief mit klar formulieren Fragen geschickt, den sie schriftlich beantwortet haben wollte.