Stadt Zürich sistiert nach Rekurs geplantes Kita-Massnahmenbündel
Die Stadt Zürich kann die teilrevidierte Kinderbetreuungs-Verordnung nicht wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft setzen.
Die Stadt Zürich kann ihre teilrevidierte Kinderbetreuungs-Verordnung nicht wie geplant auf den 1. Januar 2025 in Kraft setzen. Gegen die Verordnung, mit der Gemeinde- und Stadtrat unter anderem die Qualität in Kindertagesstätten erhöhen wollten, ist ein Rekurs beim Bezirksrat eingegangen. Von wem, gibt die Stadt nicht bekannt.
Bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens bleibe damit die bisherige Verordnung in Kraft und die Einführung der neuen Massnahmen sistiert, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit.
In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Zürich die Zahl der subventionierten Betreuungsplätze ausgebaut. Nun wollte sie den Fokus auf die Qualität der Einrichtungen richten und die Anstellungsbedingungen für das Personal verbessern.
Qualitätssteigerung statt Quantität
Der Gemeinderat sprach sich im August dieses Jahres für die beantragte Teilrevision der Kinderbetreuungs-Verordnung aus. Diese sieht unter anderem vor, dass private Kindertagesstätten, «die gewisse Vorgaben erfüllen», für «die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden» finanziell stärker unterstützt werden.