Ständerat lockert Regeln für die Wolfjagd

Keystone-SDA
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Bern,

Bei der Beratung des Jagdgesetzes folgte der Ständerat dem Bundesrat in den zentralen Punkten, den Wolfsschutz lockerte er. Tierschützer drohen mit Referendum.

Wolf
Die im Mai 2023 lancierte Initiative verlangte, dass der Wolf überall in der Schweiz ausser im Schweizerischen Nationalpark das ganze Jahr über gejagt werden darf. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine Schutzgebiete mehr für den Wolf.
  • Die Raubtiere dürften jetzt auch in den Jagdbanngebieten geschossen werden.
  • Allerdings darf der Bestand nur reguliert werden, wenn die sie grossen Schaden anrichten.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Revision des Jagdgesetzes mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Zum Ende der Detailberatung gaben erneut einige Punkte zu reden. Die Jägerfreunde – die meisten bürgerlichen Ständeräte und Vertreter der Bergkantone – setzten sich mehrheitlich durch. Nicht in allen Punkten befolgten sie den Appell von Umweltministerin Doris Leuthard, Augenmass zu bewahren.

Kein Schutzgebiet für den Wolf

Beispielsweise beschloss der Ständerat, die Jagd auf Wölfe auch in den 42 sogenannten Jagdbanngebieten zuzulassen. Werde der Bestand dort nicht reguliert, verdopple sich die Population, prophezeite Beat Rieder (CVP/VS). «Der Wolf würde sich die Jagdbanngebiete merken und sich dorthin zurückziehen.»

Der Wolf dürfte nach dem Entscheid des Ständerats nun auch in den Jagdbanngebieten geschossen werden.
Der Wolf dürfte nach dem Entscheid des Ständerats nun auch in den Jagdbanngebieten geschossen werden. - keystone

Letzte Woche allerdings konnte die Mitte-Links einen Teilerfolg erringen: Der Wolfsbestand darf nur dann reguliert werden, wenn die Raubtiere grossen Schaden anrichten.

Referendum steht im Raum

Die Vorlage wird ohne Zweifel auch im Nationalrat noch zu reden geben. Im Hinterkopf der Parlamentarier könnte auch die Referendumsdrohung von zahlreichen Umwelt- und Tierschutzorganisationen herumschwirren. Die Vorlage in der vorliegenden Form sei ein «reines Abschussgesetz», kritisieren diese. Selbst Befürworter mahnten zur Vorsicht: «Wir dürfen nicht überschiessen», sagte Werner Luginbühl (BDP/BE). Geschehe dies, sei das Risiko gross, dass die Jagdgesetz-Revision an der Urne abgeschossen werde.

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