Die Digitalisierung im Steuerbereich wird begrüsst, sie soll allerdings schrittweise erfolgen. Im Vergleich zum Nationalrat geht der Ständerat langsamer vor.
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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem Jahr 2021 soll die Steuererklärung auch elektronisch eingereicht werden können.
  • Der Ständerat findet die Digitalisierung wichtig, will sie allerdings schrittweise.
  • Die Kantone sollen zur elektronischen Version bemächtigt aber nicht verpflichtet werden.
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Bei der Einführung rein elektronischer Steuerverfahren schlägt der Ständerat ein weniger forsches Tempo an als der Nationalrat. Die Kantone sollen ab 2021 neben der Steuererklärung auf Papier auch jene übers Internet anbieten können. Eine Pflicht will die kleine Kammer ab dann aber noch nicht.

Der Ständerat ist in verschiedenen Punkten des neuen Bundesgesetzes über elektronische Verfahren im Steuerbereich stillschweigend ihrer vorberatenden Kommission gefolgt. Diese hielt sich praktisch durchgehend an die Vorlage des Bundesrats.

Ständerat will Bundesrat über Obligatorium entscheiden lassen

Die Digitalisierung im Steuerbereich werde grundsätzlich begrüsst, sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (CVP/OW). Die Umsetzung müsse aber schrittweise erfolgen.

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Erich Ettlin, CVP-OW, spricht an der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte. - Keystone

Der Ständerat will dem Bundesrat die Kompetenz über den Entscheid erteilen, ab wann genau elektronische Verfahren obligatorisch sein sollen. Betroffen wären etwa die Abrechnungen der Mehrwertsteuer und der Stempelsteuer. Der Nationalrat sieht das anders.

Die Kommissionsmehrheit vertraue darauf, dass der Bundesrat zu einem geeigneten Zeitpunkt von seiner Befugnis Gebrauch machen werde, sagte Ettlin. «Dann nämlich, wenn die Zeit dafür reif ist.» Finanzminister Ueli Maurer beteuerte, dass die neuen Vorschriften nicht überstürzt umgesetzt würden.

Kantone werden ermächtigt nicht verpflichtet

Ebenfalls im Einklang mit dem Bundesrat will der Ständerat die Kantone ab 2021 nur ermächtigen, nicht aber verpflichten. Dies, damit sie neben dem schriftlichen auch ein rein elektronisches Verfahren anbieten. Bei der elektronischen Abgabe der Dokumente durch die Steuerbehörde an die Steuerpflichtigen benötigten einige Kantone noch mehr Zeit für Anpassungen. So lautete der Tenor in der kleinen Kammer.

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Der Ständerat in der Wintersession 2020. (Archivbild) - sda

Überdies will der Ständerat vorerst schweizweit nur die Datenformate vereinheitlichen, noch nicht aber die Steuererklärungsformulare. Der Bundesrat solle hierzu die Datenformate in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmen. Finanzminister Maurer dämpfte in der kleinen Kammer die Erwartungen: «Erwarten Sie nicht, dass alles bis ins letzte Detail vereinheitlicht wird.»

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen ab. Diese geht nun zurück an den Nationalrat, der sich im nächsten Jahr über die Differenzen beugen wird.

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