Statthalter weist Beschwerde gegen Einbahnregime in Zollikofen ab

Der Regierungsstatthalter hat eine Beschwerde gegen das Einbahnregime auf der Schützenstrasse in Zollikofen abgewiesen.

Luftaufnahme von Zollikofen
Luftaufnahme von Zollikofen. - Keystone

Insgesamt 86 Anwohnende hatten sich an der Beschwerde beteiligt. Regierungsstatthalter Christoph Lerch kam laut Mitteilung vom Montag zum Schluss, dass die angeordnete Verkehrsmassnahme nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst.

Die Gemeinde Zollikofen publizierte Ende August 2018 eine Verfügung für das Einbahnregime auf der Schützenstrasse. Die 86 Anwohnenden, die hinter der Beschwerde stehen, befürchteten unter anderem, dass die Massnahme zu Mehrverkehr und gefährlichen Situationen auf der benachbarten Rüttistrasse führen werde.

Lerch kam nach Anhörung der Parteien und einem Augenschein vor Ort hingegen zum Schluss, die Massnahme liege im öffentlichen Interesse und sei verhältnismässig. Das Einbahnregime sei nötig, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auf der Schützenstrasse zu gewährleisten.

Allerdings empfahl Lerch der Gemeinde, die Massnahme auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Nötigenfalls muss die Gemeinde weitere Massnahmen ergreifen.

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