Steuern auf Kapitaleinkommen – ein internationaler Vergleich
Kapitaleinkommen aus Dividenden werden in der Schweiz relativ tief besteuert. Dafür gibt es eine Vermögenssteuer, die in vielen Staaten Geschichte sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 26. September stimmt die Schweiz über die 99%-Initiative ab.
- Vor diesem Hintergrund wurde ein internationaler Vergleich zur Steuerbelastung erstellt.
- Die Steuern auf Kapitaleinkommen aus Dividenden sind in der Schweiz relativ gering.
Der internationale Trend ist klar: Steuern auf Kapitaleinkommen aus Dividenden gingen in den letzten Jahren zurück. Im Vergleich zu anderen Staaten besteuert die Schweiz Kapitaleinkommen zwar relativ tief. Dafür kennt die Schweiz eine Vermögenssteuer, die in vielen Staaten abgeschafft wurde.
Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft zur 99-Prozent-Initiative: Ein umfassender internationaler Vergleich zur Steuerbelastung auf Kapitaleinkommen für natürliche Personen sei schwer durchführbar.
Bei der Dividendenbesteuerung sei ein Vergleich jedoch basierend auf Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) möglich. 38 Staaten zählt die Organisation. Die meisten Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem Pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder.
Um eine wirtschaftliche Doppelbelastung bei Gewinnen durch Dividenden zu vermeiden, haben die meisten OECD-Staaten um die Jahrtausendwende ihre Steuergesetze angepasst.
In der Botschaft heisst es: Obwohl die Ausgestaltung der Gesetze sehr unterschiedlich sei, gehe international die Tendenz bei den Dividenden klar in Richtung steuerliche Entlastung.
Dividenden werden tendenziell weniger hoch besteuert als Arbeitseinkommen
In den meisten OECD-Staaten werden Dividenden also weniger hoch besteuert als Arbeitseinkommen. Dies entweder, indem nicht der gesamte Gewinn besteuert wird, oder indem der Steuersatz tiefer ist als bei allen anderen Einkommen.
Die 99-Prozent-Initiative will dies ändern. Sie will diese Einkommen zu 150 Prozent besteuern und nicht wie Lohneinkommen zu 100 Prozent. In einigen OECD-Staaten sind Dividenden ganz von der Steuer befreit.
Die meisten Staaten kennen wie die Schweiz ein duales Steuersystem. Der Lohn wird progressiv und separat vom Kapitaleinkommen besteuert. Das bedeutet, dass der Steuersatz steigt, je mehr man für seine Arbeit verdient. Die Kapitaleinkommen werden jedoch zu einem einkommensunabhängigen Satz besteuert.
Bundesrat: «Schweiz bietet wettbewerbsfähige Steuerbelastung»
Im Schweizer Steuersystem muss nur ein bestimmter Prozentsatz der Kapitaleinkommen besteuert werden. Und dies zu einem Steuersatz, der unabhängig vom Gewinn ist. Die Initiative will wiederum, dass die Gewinne ab einem bestimmten Schwellenbetrag zu 150 Prozent besteuert werden.
Der Bundesrat schreibt in der Botschaft weiter: «Mit dem heutigen Modell bietet die Schweiz im OECD-Vergleich eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung für die Besteuerung von Dividendeneinkommen von natürlichen Personen.»
Sei dieses Verfahren nicht mehr anwendbar, sei die Schweiz im OECD-Vergleich «höchstens durchschnittlich attraktiv». Dies bei der Besteuerung von Dividenden bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent. Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind in der Schweiz steuerfrei. In den meisten OECD-Staaten ist dies nicht der Fall.
Anstelle dessen wird in der Schweiz eine allgemeine Vermögenssteuer erhoben. Viele andere Staaten, darunter Deutschland, Österreich, Italien und zuletzt auch Frankreich, haben die Vermögenssteuer abgeschafft.
Bei denjenigen OECD-Staaten, die auch heute noch eine Vermögenssteuer erheben, macht diese weniger als 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus. Die Schweiz liegt hingegen mit einem Wert von 1,1 Prozent des BIP bei der Vermögenssteuer mit Abstand an der Spitze.