SVP: Politiker verteidigt «kriminellen Ausländer» vor Gericht

Redaktion
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Frauenfeld,

Ein Thurgauer Politiker der SVP schimpft über «kriminelle Ausländer» und verteidigt einen vor Gericht. Als Pflichtanwalt. Wie das zusammenpasst.

Hermann Lei SVP
Hermann Lei von der SVP sorgt mit seiner Doppelrolle für Aufsehen. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Thurgauer Anwalt und Politiker sorgt mit seiner Doppelrolle für Aufsehen.
  • Hermann Lei verteidigt einen straffälligen Asylsuchenden – trotz Kritik.
  • Nun erklärt er seine Beweggründe.

Der Thurgauer Rechtsanwalt und Kantonsrat (SVP) Hermann Lei sorgt mit seiner Doppelrolle für Verwunderung.

Einerseits hat er auf Facebook seine Bedenken über die Zuwanderung in der Schweiz geäussert. Dort schimpft er über «kriminelle Ausländer» und das «Asylchaos». Andererseits wird er nächste Woche als Pflichtverteidiger eines straffälligen Asylsuchenden auftreten.

Sein Klient ist ein Nordafrikaner, der wegen mehrfachem Diebstahl, illegalem Aufenthalt und Drogenkonsum vor Gericht steht. Er sitzt bereits im Gefängnis.

Lei verdient also indirekt am Asylsystem, das er eigentlich kritisiert. Ist das kein Widerspruch? Lei verneint dies gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».

«Der Mann ist nicht der Klient, den ich suche, aber er hat dennoch Anspruch auf Verteidigung», sagt er.

Lei betont: Ansichten der SVP beeinträchtigen Anwaltsarbeit nicht

Weiter sagt Lei, dass er bei der Verteidigung des Mannes nicht übertreiben wolle mit seinen Anstrengungen. «Damit die Steuerzahler nicht übermässig belastet werden», fügt er hinzu. Er bemerkt auch, dass im Kanton Thurgau viel Geld für amtliche Verteidigungen ausgegeben wird.

Für Lei besteht kein Konflikt darin, für die SVP gegen Asylsuchende zu politisieren und gleichzeitig einen als Anwalt zu verteidigen.

«Anwaltstätigkeit ist nicht politisch, ich arbeite entlang des Gesetzes», betont er und fügt hinzu: «Als Politiker im Nebenamt bin ich in der Lage, dies zu trennen.»

Engagierst du dich politisch?

Lei betont die Notwendigkeit einer gerechtfertigten Verteidigung und fügt hinzu: «Aber auch der ‹Trümmligste› hat im Schweizer Rechtsstaat das Recht auf eine Verteidigung.»

Behörden prüfen Gesinnung nicht

Der Thurgauische Anwaltsverband, der die Liste der Pflichtverteidiger führt, kann sich zu Leis Fall nicht äussern.

Auch das Obergericht kann keine spezifischen Kommentare abgeben. Es stellt gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» jedoch klar, dass politische Aktivitäten die anwaltliche Unabhängigkeit «grundsätzlich nicht» tangieren würden.

Fabian Mörtl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau, erklärt: «Die Staatsanwaltschaft hinterfragt die Liste mit Pflichtverteidigern nicht.» Er fügt hinzu: «Politische Ansichten spielen bei der Einsetzung keine Rolle».

Der angeklagte Asylsuchende hätte jedoch einen anderen Anwalt wählen können. Gleichzeitig hätte Lei den Fall ablehnen können, wenn es beispielsweise einen Interessenskonflikt gibt.

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