Swiss baut die Krisenmassnahmen ab 2023 schrittweise ab

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Swiss fühlt sich finanziell stabilisiert. Die Fluggesellschaft will ab 2023 deshalb ihre Krisenmassnahmen abbauen.

Fluggesellschaft Swiss
Ein Swiss-Flieger hebt in Zürich ab. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Fluggesellschaft Swiss plant den schrittweisen Abbau der Krisenmassnahmen ab 2023.
  • Man habe sich finanziell stabilisiert, teilt die Airline am Freitag mit.

Die Swiss erfreut sich einer guten Nachfrage und sieht sich für die Zukunft finanziell stabil aufgestellt. Vor diesem Hintergrund plant die Fluggesellschaft den Abbau der im Zuge der Coronakrise im Krisen-Gesamtarbeitsvertrag aufgegleisten Massnahmen.

Die Swiss werde die vereinbarten Massnahmen in der Schweiz vorzeitig ab Anfang 2023 schrittweise abbauen, teilte die zur Lufthansa-Gruppe gehörende Gesellschaft am Freitag mit. Dank der 2021 eingeleiteten Restrukturierung habe sich die Swiss finanziell stabilisiert und zudem sei bei Flugreisen ein positiver Trend auszumachen.

Landung
Ein Swiss-Flieger landet am Flughafen Zürich. - Keystone

«Zwei Jahre Kurzarbeit, Krisenvereinbarungen, Restrukturierung, gepaart mit einem sehr herausfordernden Flugbetrieb haben allen Mitarbeitenden von Swiss viel abverlangt», wird Swiss-Chef Dieter Vranckx in der Mitteilung zitiert. Vor diesem Hintergrund und der sich allmählich erholenden Nachfrage sei es richtig, die Krisenmassnahmen abzubauen.

Wie die Pläne umgesetzt werden, will die Swiss in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern finalisieren, wie es in der Mitteilung weiter hiess.

Krisen-GAV hätte bis Ende 2023 gegolten

Im Kern geht es um Sparmassnahmen, welche die Swiss mit dem sogenannten Krisen-Gesamtarbeitsvertrags eingeführt hat und der gemäss den ursprünglichen Plänen bis Ende 2023 gegolten hätte. Das Papier sah insbesondere die temporäre Streichung von einem Drittel des 13. Monatslohns und der Performance-Prämie vor.

Gründe für den Krisen-GAV waren die schwierige finanzielle Lage der Airline während der Coronakrise. Die Swiss hatte den GAV Anfang März 2022 in Kraft gesetzt. Das kritisierte die Gewerkschaft des Bodenpersonals (SEV-GATA). Sie plädierte dafür, die Bestimmungen erst mit dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit einzuführen, die bis Ende Juni möglich gewesen wäre.

Bei der Swiss-Leitung reife offenbar die Erkenntnis, dass es angesichts des herrschenden akuten Personalmangels nicht klug sei, dem in der Krise arg gebeutelten Bodenpersonal einen Krisen-GAV aufzudrücken, schrieb SEV-GATA in einer Stellungnahme. Die Gewerkschaft prüfe nun, ob und wie die Pläne der Swiss die laufenden Vorbereitungen einer Klage gegen unzulässige Inkraftsetzung des Krisen-GAV beeinflussen werde.

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