Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat die Swisscom gebüsst. Grund dafür ist die Bauweise des Glasfasernetzes.
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Das Logo der Swisscom an einem Geschäft. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Swisscom muss im Glasfaserstreit rund 18 Millionen Franken zahlen.
  • Das hat die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) entschieden.
  • Das Unternehmen ist mit der Busse nicht einverstanden.
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Die Swisscom hat im Glasfaserstreit eine Busse von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) erhalten. Die Kartellwächter halten die Bauweise des Glasfasernetzes für wettbewerbswidrig und haben den Telekomkonzern zu einer Strafzahlung von rund 18 Millionen Franken verdonnert.

Dies teilte die Weko am Donnerstag in einem Communiqué mit. Im Dezember 2020 hatten die Wettbewerbshüter den Glasfaserausbau der Swisscom mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt. Die von der Swisscom geänderte Netzarchitektur mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht verstösst laut Weko gegen das Kartellrecht. Die Wettbewerbskommission pocht auf einen Ausbau mit einer Zuleitung für jeden Haushalt.

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Nur so können Konkurrenten der Swisscom den Kunden eigene Internetangebote machen, die sich von jenen der Swisscom unterscheiden, und beispielsweise höhere Surfgeschwindigkeiten anbieten als der «Blaue Riese». Zudem erhält so jeder Haushalt eine Direktleitung in die Telefonzentrale und muss sich nicht die Zuleitung mit den Nachbarn teilen.

Allerdings ist diese Bauweise teurer, als nur eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht vor den Häusern zu verlegen. Die Swisscom hat aus Kostengründen die billigere Variante gewählt und trotz des Vetos der Wettbewerbshüter lange daran festgehalten.

Swisscom prüft Rekurs gegen Busse

Die Swisscom ist mit der Weko-Busse von 18 Millionen Franken im Glasfaserstreit nicht einverstanden. Der Entscheid der Wettbewerbskommission sei nicht nachvollziehbar, erklärte der Telekomkonzern am Donnerstag in einer Stellungnahme. Die Swisscom behält sich vor, den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen.

Denn der Branchenprimus ist entgegen der Meinung der Weko der Ansicht, «sich wettbewerbsrechtlich korrekt verhalten zu haben». Auch bei der geänderten Ausbauweise der Glasfasernetze mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht hätten die Konkurrenten ohne Diskriminierung einen Datenstrom zu einem bestimmten Anschluss beziehen können. Damit hätten sie wie bisher ein komplettes und wettbewerbsfähiges Angebot mit Telefonie, Internet und TV anbieten können, erklärte der «blaue Riese».

Glasfaser
Glasfaserkabel-Arbeiten in einem Querschlag des Ceneri-Basistunnels im Februar 2019. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Ausbaumodell mit nur einer Zuleitung bis zum Strassenschacht sei überdies in den allermeisten europäischen Ländern vorherrschend, von den Telekomregulatoren akzeptiert und kartellrechtskonform. Diese Bauweise sei effizienter und billiger.

Mit der von der Weko geforderten Ausbauweise mit einer direkten Leitung von der Telefonzentrale bis zum Haushalt «werden bis 2030 bis zu 10 Prozent weniger Haushalte erschlossen werden können, als es mit nur einer Zuleitung für mehrere Haushalte möglich gewesen wäre, schrieb die Swisscom. Der Abschluss des Glasfaserausbaus werde nun einige Jahre später erfolgen.

«Der finanzielle Ausblick für das Geschäftsjahr 2024 bleibt unverändert, da Swisscom die Verfügung der Weko in ihrer Planung berücksichtigt hat», hiess es. Der Telekomkonzern habe entsprechende Rückstellungen gebildet.

Weko setzt Swisscom eine Frist

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission Weko setzt der Swisscom im Glasfaserstreit eine Frist: Die kartellrechtswidrigen Anschlüsse mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht, die bereits in Betrieb genommen wurden, müssen bis spätestens Ende Dezember 2025 umgerüstet werden.

Andernfalls müssten sie abgeschaltet werden, teilte die Weko am Donnerstag in ihrer Verfügung mit. Die Wettbewerbskommission pocht auf einen Ausbau mit einer Zuleitung für jeden Haushalt.

Die Mehrkosten für den Ausbau mit den Direktleitungen bis in die Haushalte betragen laut dem deutschen Beratungsunternehmen WIK-Consult 600 bis 800 Millionen Franken bei geschätzten Gesamtkosten für Restausbau des Glasfasernetzes von rund 8 Milliarden Franken.

Die Swisscom beziffere die Mehrkosten indes um einiges höher, sagte Weko-Direktor Patrik Ducrey im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Zahlen dürfe er indes keine nennen. Die Swisscom selber wollte die Mehrkosten auf Anfrage auch nicht beziffern.

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