Swissgrid klagt gegen Ausschluss von EU-Stromhandelsplattform
Die Stromnetzbetreiberin Swissgrid geht gerichtlich gegen einen Ausschluss von den EU-Stromhandelsplattformen vor. Die EU hatte immer den Abschluss eines Rahmenabkommens als Voraussetzung für ein Stromabkommen gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- Wie der im Europäischen Amtsblatt veröffentlichten Swissgrid-Klage zu entnehmen ist, hat die EU-Kommission die europäischen Stromnetzbetreiber bereits Ende 2020 dazu aufgefordert, die Schweizer Netzbetreiberin von der sogenannten «Terre»-Plattform auszuschliessen, die der Optimierung der Netzstabilität dient.
Die Swissgrid hatte ihre Klage gegen die Massnahmen der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Ende Februar eingereicht. Das ist der am 17. Mai veröffentlichten Klageschrift zu entnehmen ist, über welche die «NZZ am Sonntag» berichtete. Ein Swissgrid-Sprecher wollte am Sonntag auf Anfrage keine Stellungnahme zu dem Bericht abgeben.
Die EU-Kommission begründet ihren Beschluss laut der Klageschrift damit, dass für die Teilnahme von Swissgrid an den europäischen Plattformen der Abschluss eines zwischenstaatlichen Abkommens über die Zusammenarbeit im Elektrizitätsbereich verlangt werde. Als Voraussetzung für das Stromabkommen hatte die EU stets den Abschluss eines Rahmenabkommens als Voraussetzung gefordert.
Offenbar sind die europäischen Netzbetreiber der Aufforderung der EU-Kommission aber bisher noch nicht nachgekommen. Die Swissgrid habe derzeit noch immer Zugang zur Terre-Plattform («Trans European Replacement Reserves Exchange»), wie die «NZZ am Sonntag» weiter schrieb. Die Netzbetreiber im benachbarten EU-Raum seien wohl aus praktischen Gründen an einer weiteren Kooperation mit Swissgrid interessiert - auch sie profitierten vom Effizienzgewinn.
Das Bundesamt für Energie (BFE) erklärte gegenüber der «NZZ am Sonntag», die Klage sei in der Zuständigkeit von Swissgrid. Wichtig für Swissgrid sei, dass sie zumindest einen technischen Zugang zu den Terre-Daten erhalte.