Swissmedic: Impfschaden-Kläger haben kaum Chancen auf Erfolg
Wegen mutmasslicher Impf-Schäden zeigten sechs Personen Swissmedic an. Eine Anwältin räumt den Klägern kaum Chancen vor Gericht ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Wegen mutmasslicher Impf-Schäden haben sechs Personen Anzeige gegen Swissmedic erstattet.
- Einer spezialisierten Anwältin zufolge dürfte die Strafanzeige aber kaum Chancen haben.
Sechs Personen haben wegen mutmasslicher Schädigung durch die Impfung gegen das Coronavirus Anzeige gegen Swissmedic erstattet. Bei einer Pressekonferenz am Montag warf die Gruppe «Corona-Anzeige» dem Heilmittelinstitut Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Die Anzeige richtet sich auch gegen impfende Ärzte.
Die 300 Seiten umfassende Strafanzeige wurde im Juni durch den erklärten Impf- und Corona-Massnahmengegner Philipp Kruse eingereicht. Er ist Anwalt und vertritt sechs mutmasslich durch mRNA-Impfungen geschädigte Personen. Gegenüber Nau.ch bestätigt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern den Eingang der Anzeige.
Doch wie hoch sind die Erfolgschancen der Anzeige? Nau.ch befragte Evalotta Samuelsson, Rechtsanwältin bei der auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei Avomed.
«Swissmedic kann als Anstalt des öffentlichen Rechts durchaus eine Straftat begehen», sagt sie. Doch: «Die Hürden sind aber sehr hoch und nach meiner überzeugten Ansicht bei der Impfanzeige unüberwindbar.»
So müsse die Straftat einer nicht natürlichen Person zugerechnet werden können. Zudem müssten ausreichende Beweise für einen Organisationsmangel vorliegen.
«Vorwürfe beruhen auf Spekulationen»
«Fraglich ist auch, was für eine Straftat man Swissmedic überhaupt vorwerfen könnte», sagt die Anwältin. «Ich sehe objektiv gewürdigt keine, und die Vorwürfe der Anzeiger gegen die Swissmedic beruhen auf Spekulationen.»
Eine Strafanzeige gegen Ärzte sei unter Umständen möglich, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Das heisst, wenn sie beispielsweise nicht genügend über Impf-Folgen aufgeklärt haben. «Was aber an Impf-Folgen noch nicht sicher feststeht, darüber muss logischerweise auch nicht aufgeklärt werden», sagt Samuelsson.
Im Grossen und Ganzen unterlägen die Impfgeschädigten wohl einem «Rückschaufehler», so die Expertin weiter. «Während man im Nachhinein natürlich immer schlauer ist, lässt sich daraus allein nie eine strafrechtliche Relevanz herleiten. Die Verfahren werden nach meiner klaren Überzeugung höchstwahrscheinlich in einer Einstellung enden.»
Vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft nehme die Anzeige überhaupt anhand.
Auch Swissmedic sieht dem Verfahren gelassen entgegen: Für die Zulassungen der Covid-19-Impfstoffe «wurden die Gesuchsunterlagen nach allen Regeln und Standards der Wissenschaft geprüft. Genau gleich wie bei allen anderen Zulassungsgesuchen.»