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Swissmedic straft Millionär wegen Mittelalter-Krebsheilmittel

Sarah Laager
Sarah Laager

Stadt St. Gallen,

In den letzten Jahren versuchte ein St. Galler Multimillionär ein selbstgebrautes Krebsheilmittel zu vertreiben. Nun erhält er von Swissmedic eine Strafe.

Swissmedic Millionär
Der Multimillionär bediente sich an Rezepten aus dem Mittelalter.(Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein St. Galler Multimillionär vertrieb selbstgebraute «Heilmittel» gegen Krebs.
  • Dafür wurde er nun von Swissmedic zu 16'000 Franken Busse verurteilt.
  • Da er die Mittel nicht im grossen Stil vertrieb, brauche er keine Zulassung, so der Mann.

Man könnte meinen, es sei ein ganz schlechter Witz, doch leider ist es die Realität. Ein Multimillionär versucht in seinem Schloss, mit Methoden aus dem Mittelalter ein Wunderheilmittel zusammenzubrauen. Doch das reichte nicht, denn der 81-Jährige verkaufte und verteilte das «Heilmittel» in seinem Umfeld.

Im Frühling wurde der Investor nun von Swissmedic verurteilt, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Wegen seiner Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz muss der Mann nun 16'000 Franken Busse und 80'500 Franken bedingte Geldstrafe zahlen.

Swiss-Naphta-B aus Petroleum

Wie aus den eigenen Papieren des Multimillionärs hervorgeht, handelte es sich bei dem «Heilmittel» um speziell behandeltes Petroleum. Dies bestätigt auch eine Laboranalyse. Das Mittel nannte er «Swiss-Naphta-B», welches Krebs, Tumore, Diabetes, Kinderlähmung und weitere Krankheiten heilen oder lindern soll.

Bereits im 9. Jahrhundert wurde Naphta für medizinische Zwecke verwendet, wie die «Sonntagszeitung» schreibt. Eine heilende Wirkung soll das Mittel gemäss der heutigen Wissenschaft jedoch nicht haben.

Aber dabei sollte es nicht bleiben. Zusätzlich stellte der 82-Jährige «Magnesium-Chlorid» her, welches ebenfalls Krebs und andere Krankheiten lindern soll. Auch hier ist der positive Einfluss des Mittels auf Krebs nicht nachgewiesen.

Potenzielle Gefährdung

Mit dem Vertrieb der beiden Produkte habe der Mann gewisse Personen gefährdet. Eine direkte Gefährdung könne nicht nachgewiesen werden. Jedoch sei es nicht ausgeschlossen, dass einige Konsumierende auf eine Behandlung verzichtet haben oder erst später zum Arzt gingen.

Da er die «Heilmittel» nicht im grossen Stil vertrieb, habe er keine Zulassung gebraucht. Mit diesem Argument verteidigte der Mann sein Handeln. Dies galt jedoch für Swissmedic in diesem Fall nicht.

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