Tessin stimmt Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten zu
Künftig dürfen Läden an Feiertagen länger offen haben im Kanton Tessin. Das Stimmvolk hat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- An Feiertagen bleiben im Tessin die Läden länger geöffnet.
- Ebenso dürfen die Geschäfte an vier anstatt drei Sonntagen im Jahr geöffnet haben.
Im Kanton Tessin dürfen die Läden an Feiertagen künftig länger offen haben. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat das Tessiner Stimmvolk am Wochenende zugestimmt. Der Abzug der Krankenkassenprämien für Kinder von den Steuern war an der Urne unbestritten.
Bei einer Stimmbeteiligung von 39,02 Prozent stimmten 48'530 für und 36'945 gegen die Gesetzesänderung über die Ladenöffnungszeiten, wie die Staatskanzlei mitteilte. Dies entspricht einer Ja-Mehrheit von 56,8 Prozent.
Geschäfte dürfen an vier anstatt drei Sonntagen öffnen
Die Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten sieht vor, dass die Geschäfte neu an vier statt wie bisher an drei Sonntagen im Jahr offen sein dürfen. Arbeitnehmende sollen an diesen Tagen ohne Bewilligung beschäftigt werden können.
Zudem dürfen Geschäfte an Feiertagen während der Woche (mit Ausnahme des 1. Mai) länger offen haben, und zwar um eine Stunde bis 19 Uhr. Diese Änderung betrifft Geschäfte aller Art. In der gesetzlichen Ausnahmeregelung wird des Weiteren die Verkaufsfläche in von vielen Touristen besuchten Orten von 200 auf 400 Quadratmeter verdoppelt.
Mit 44'353 Ja-Stimmen gegenüber 38'866 Nein-Stimmen oder 53,3 Prozent Ja-Mehrheit haben die Stimmberechtigten einer zweiten Gesetzesänderung zugestimmt. Diese betrifft den Abzug der Krankenkassenprämien von Kindern. Im Kanton Tessin können diese neu von den Steuern abgezogen werden, und zwar in der Höhe von maximal 1200 Franken für jedes unterhaltsberechtigte Kind oder jede bedürftige Person. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,97 Prozent.
Gemäss Abstimmungsunterlagen ist das Tessin neben den Kantonen Basel-Stadt und Aargau der «letzte» Kanton, in dem die Krankenkassenprämien minderjähriger Kinder nicht abgezogen werden können. Im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz – in Zürich – können bis 1300 Franken pro Kind von den Steuern abgezogen werden.