Travail Suisse lanciert neue Plattform gegen Lohndiskriminierung
Für die Gewerkschaft Travail Suisse greift die Revision des Gleichstellungsgesetzes nicht weit genug. Sie lanciert deshalb die eine neue Plattform.
Das Wichtigste in Kürze
- Travail Suisse lanciert am Dienstag die Plattform RESPECT8.3.CH.
- Unternehmen können damit im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes die Löhne überprüfen.
- Zudem hebe in einem ersten Schritt eine Liste die positiven Vorreiter hervor.
Travail Suisse und der Gewerkschaft angeschlossenen Verbände lancieren am Dienstag die Plattform RESPECT8-3.CH. Damit sollen die Ziele des Gleichstellungsgesetzes unterstützt und die Mängel abgefedert werden. Dies teilte Travail Suisse am Dienstag mit.
Die auf der Plattform registrierten Unternehmen können damit schneller als vom Gesetz vorgesehen die Löhne überprüfen. So können sie sich als Vorreiter der Lohngleichheit positionieren. Auch Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitenden können sich auf der Plattform registrieren. Damit können sie ihren Einsatz gegen die Lohndiskriminierung auch ohne gesetzliche Pflicht zeigen, wie es weiter heisst.
Liste hebt positive Vorreiter hervor
In einem ersten Schritt hebe eine weisse Liste die positiven Vorreiter hervor. Zudem werde die Plattform zukünftig mit einer schwarzen Liste ergänzt. Dort werden diejenigen Unternehmen aufgeführt, die sich nicht an die Vorgaben halten.
Bereits jetzt seien etliche Unternehmen auf der weissen Liste präsent, darunter auch die Post und Lidl Schweiz. Stellvertretend für diese positiven Vorreiter stünden die zwei grossen und bekannten Unternehmen bereit, ihr Engagement für Lohngleichheit zu bekräftigen.
Das revidierte Gleichstellungsgesetz tritt am 1. Juli in Kraft. Das sei zwar ein wichtiger Schritt gegen die Lohndiskriminierung zwischen Frau und Mann. Für Travail Suisse greift das Gesetz aber nicht weit genug.
Schweiz braucht verbindliche Schritte gegen Lohndiskriminierung
Die Durchschnittslöhne der Frauen seien monatlich rund 1500 Franken tiefer als diejenigen der Männer, dies sei nicht immer objektiv erklärbar. Alles in allem sei das Gesetz im politischen Prozess zum zahnlosen Papiertiger verkommen. Der Frauenstreik habe gezeigt, dass es endlich verbindliche Schritte gegen die Lohndiskriminierung brauche.
Nur 0,9 Prozent der grössten Unternehmen in der Schweiz unterstehen der Kontrollpflicht ab 100 Beschäftigten. Bei diesen Unternehmen arbeiten allerdings 46 Prozent aller Angestellten. Die Unternehmen müssen ihre Analysen innert Jahresfrist vorlegen. Die Analysen sind anschliessend alle vier Jahre zu wiederholen, wenn die erste unerklärliche Ungleichheiten bei den Löhnen ergab.