Rechtsschutz: Neuer Job zugesagt – dann plötzlich doch keine Stelle?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Du freust dich auf einen Job, doch plötzlich überlegt es sich der potenziell künftige Arbeitgeber anders. Was kannst du tun? Das sagt der Rechtsschutz dazu.

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Du freust dich auf eine neue Stelle – und plötzlich kommt alles anders. Jetzt gibt es diverse Möglichkeiten. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Oh Schreck: Der neue Arbeitgeber zieht das Job-Angebot zurück.
  • Wir erklären, wie es in dieser Situation um deinen Rechtsschutz steht.

Du hast deinen alten Job gekündigt, weil du eine neue Stelle in Aussicht hattest – und plötzlich zieht der neue Arbeitgeber das Angebot zurück? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch finanzielle Folgen haben. Doch welche Rechte hast du?

Ein Arbeitsvertrag ist bindend

Sobald ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist, ist er gültig – auch wenn der neue Arbeitgeber es sich anders überlegt. Falls er dich trotzdem nicht einstellen will, hast du Anspruch auf Lohn oder Schadenersatz. Der Arbeitgeber kann sich nicht ohne weiteres von seinen vertraglichen Verpflichtungen lösen.

Kann ich zum alten Arbeitgeber zurück?

Falls du bereits gekündigt hast, gibt es kein automatisches Rückkehrrecht. Es liegt im Ermessen des alten Arbeitgebers, ob er dich zurücknimmt. Falls du noch in der Kündigungsfrist bist, könntest du versuchen, die Kündigung rückgängig zu machen – aber nur mit Zustimmung des alten Arbeitgebers.

Falls eine Wiedereinstellung nicht möglich ist, solltest du rasch nach einer neuen Stelle suchen und gegebenenfalls Arbeitslosengeld beantragen. Hier empfiehlt es sich immer, sich frühstmöglich beim RAV zu melden.

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Kein Job mehr? Suche das Gespräch mit dem ehemaligen und potenziell künftigen Arbeitgeber. - Depositphotos

Falls dein neuer Arbeitgeber den Vertrag nicht einhält, solltest du nicht einfach nachgeben. Wie so oft gilt auch hier, dass es sich empfiehlt, in einem ersten Schritt das Gespräch mit dem ehemaligen sowie dem geplant künftigen Arbeitgeber zu suchen und eine Lösung zu erarbeiten.

Musstest du dich schon einmal beim RAV anmelden?

Lasse dich hierzu vorab rechtlich beraten durch deine Rechtsschutzversicherung. Sollte das Gespräch mit den Arbeitgebern nicht erfolgreich sein, ist so bereits der erste Grundstein gelegt, um die rechtlichen Ansprüche zu prüfen und diese geltend zu machen.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #9993 (nicht angemeldet)

Man sollte grundsätzlich wenn es sich irgend vermeiden lässt, nie ins Blaue springen. Ich musste es einmal aus gesundheitlichen Gründen tun. Ansonsten gilt: Kündigung erst einreichen, wenn die Tinte auf dem neuen Vertrag trocken ist. Natürlich beinhalten die meisten Verträge auch eine Probezeit, die der nicht ganz dumme Arbeitgeber hernehmen kann, um einen Mitarbeiter schnell wieder los zu werden. Dagegen kann man nun mal nichts machen.

User #2477 (nicht angemeldet)

Schlussendlich ist es wenigstens so, dass einem das SVA nicht vorwerfen kann, man hätte die Situation selber verschuldet. somit sind wenigstens nicht auch noch Sperrtage zu befürchten. Moralisch verwerflich ist so ein Vorgehen leider schon, aber manche Arbeitgeben machen dann halt nach der ersten Woche auf: es tut uns leid, passt leider nicht, damit sie nicht von vorn herein ihre Karten aufdecken müssen.

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