Basler Fasnacht

Tunesier verletzt 15-Jährige schwer – um ins Gefängnis zu kommen

Redaktion
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Basel,

An der Basler Fasnacht warf ein Tunesier eine Glasflasche an den Kopf einer 15-Jährigen. Nun muss der junge Mann wegen schwerer Körperverletzung ins Gefängnis.

Basler Fasnacht
Der Vorfall geschah im Februar 2024 an der Basler Fasnacht. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Tunesier warf an der Basler Fasnacht eine Glasflasche an den Kopf einer 15-Jährigen.
  • Der 25-Jährige warf die Flasche bewusst, um ins Gefängnis zu kommen.
  • «Das Gefängnis ist besser als die Strasse», sagte der illegale Einwanderer vor Gericht.
  • Er wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt.

Im Februar wurde einer Teenagerin an der Basler Fasnacht eine Glasflasche an den Kopf geworfen. Der Täter: ein junger Mann aus Tunesien. Als das Mädchen von der Flasche getroffen wurde, zerbrach das Glas. Die 15-Jährige stürzte zu Boden und verletzte sich schwer.

Nach dem Angriff auf das Mädchen schlug der Tunesier einen Passanten mit der Faust. Bei seiner Festnahme durch eine Polizeipatrouille wehrte er sich und schlug wieder zu.

Nun wurde der Tunesier vom Basler Strafgericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Interessant dabei: Den Täter dürfte dies freuen.

«Gefängnis ist besser als die Strasse»

Denn vor Gericht gab der Verurteilte zu: Er warf die Flasche, um hinter Gitter zu kommen. «Das Gefängnis ist besser als die Strasse», sagte der illegale Einwanderer bei den Verhandlungen. Auch nach dem halben Jahr U-Haft bekräftigt er diese Aussage, schreibt die «Basler Zeitung».

An den Verhandlungen äusserte sich der 25-Jährige nur knapp zu seinen Beweggründen. Als er jedoch über seine Erfahrungen auf der Strasse sprach, wurde seine Stimme lauter: «Ich habe mich gefühlt wie ein Hund auf der Strasse».

Seine Reise nach Europa sei schwieriger als erwartet gewesen: Nach Aufenthalten in Italien und Frankreich stellte er in Deutschland einen Asylantrag. Später reiste er in die Schweiz – illegal.

Siebenjähriger Landesverweis

Der Tunesier wurde schlussendlich zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Davon sind 16 Monate bedingt. Zudem muss er eine Geldstrafe bezahlen und wurde für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Sie machen nicht den Eindruck, dass Sie das Gefängnis eines Besseren belehrt hat», sagte der Gerichtspräsident laut «Baz» zum Verurteilten. «Sie sind noch jung. Nutzen Sie diese Chance, um an Ihrem Leben zu arbeiten.»

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