Türke wegen verbotener IS Propaganda verurteilt

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Via Facebook propagierte er den Islamischen Staat. Dafür sprach das Gericht nun eine bedingte Geldstrafe aus.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Der Mann war im Tessin wohnhaft. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 47-Jähriger wurde zu einer bedingten Geldstrafe am Bundesstrafgericht verurteilt.
  • Der Türke betrieb verbotenerweise Propaganda für den IS.

Das Bundesstrafgericht hat einen 47-jährigen Türken heute Mittwoch wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Das Bundesstrafgericht hat einen 47-jährigen Türken heute Mittwoch wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Mann im Februar wegen der genannten Delikte mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem sprach die Bundesanwaltschaft eine Busse von 1000 Franken aus. Der im Tessin wohnhafte Mann zog den Entscheid ans Bundesstrafgericht weiter.

Die Bundesanwaltschaft hatte den Mann im Februar wegen der genannten Delikte mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem sprach die Bundesanwaltschaft eine Busse von 1000 Franken aus. Der im Tessin wohnhafte Mann zog den Entscheid ans Bundesstrafgericht weiter.

Wie aus dem als Anklageschrift dienendem Strafbefehl hervor geht, postete der Türke auf seinem Facebook-Account ein Video einer zum IS gehörenden jemenitischen Kämpfergruppe. In den Aufnahmen wurde die brutale Hinrichtung eines ihrer eigenen Mitglieder gezeigt.

Wie aus dem als Anklageschrift dienendem Strafbefehl hervor geht, postete der Türke auf seinem Facebook-Account ein Video einer zum IS gehörenden jemenitischen Kämpfergruppe. In den Aufnahmen wurde die brutale Hinrichtung eines ihrer eigenen Mitglieder gezeigt.

Unter den Straftatbestand der Gewaltdarstellungen fallen gemäss Anklageschrift fünf ebenfalls auf dem Facebook-Account gepostete Videos. Sie zeigen Folterszenen und Gewalttaten. Alle Videos postete der 47-Jährige in der Zeit zwischen September 2016 und Februar 2017.

Unter den Straftatbestand der Gewaltdarstellungen fallen gemäss Anklageschrift fünf ebenfalls auf dem Facebook-Account gepostete Videos. Sie zeigen Folterszenen und Gewalttaten. Alle Videos postete der 47-Jährige in der Zeit zwischen September 2016 und Februar 2017.

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