Vor fünf Jahren drückte der Türsteher eines Luzerner Clubs einen Betrunkenen zu Boden. Er muss sich vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten.
Türsteher Zürich
Ein Zürcher Türsteher wurde im März 2015 mit zwei Schüssen in den Rücken getötet (Symbolbild). Als Hauptangeklagter steht Jeton G. vor dem Bezirksgericht Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2014 sprühte ein Club-Türsteher einem aggressiven Betrunkenen Pfefferspray ins Gesicht.
  • Daraufhin drückte er ihn zu Boden, wobei der Betrunkene eine Rückenmarksverletzung erlitt.
  • Nun muss sich der Ex-Türsteher eines Luzerner Clubs vor Gericht verantworten.
Ad

Ein ehemaliger Türsteher eines Luzerner Clubs muss sich am Freitag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Er hatte einen betrunkenen Gast 2014 zu Boden gedrückt. Der Mann erlitt eine Rückenmarksverletzung.

Die Anklage wirft dem heute 46-Jährigen schwere Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe vor. Sie fordert für den ehemaligen Sicherheitsangestellten des Clubs in der Stadt Luzern dreieinhalb Jahre Gefängnis, davon ein Jahr unbedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Betrunkener musste notoperiert werden

Er soll im Mai 2014 einem alkoholisierten und unter Drogeneinfluss stehenden Gast, der sich aggressiv verhielt, Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Danach fixierte er dessen Hände hinter dem Rücken, führte den Mann gewaltsam zu Boden und drückte mit seinen 120 Kilogramm Körpergewicht sowie dem Knie auf den oberen Rücken und Nackenbereich. Der Gast blieb daraufhin regungslos liegen.

Der Barkeeper alarmierte die Polizei. Der Verletzte musste im Spital notfallmässig operiert werden und kam in der Folge auf die Intensivstation des Paraplegiker Zentrums. Er hatte eine traumatisch bedingte Verletzung des Rückenmarks erlitten durch einen Verschiebungsbruch zwischen dem dritten und vierten Halswirbelkörper mit der Folge einer akuten Halbseitenlähmung.

Der Beschuldigte ist nicht geständig. Die Verletzungen seien nicht auf seinen Eingriff zurückzuführen. Weil er weder selber einen Krankenwagen gerufen, noch der Polizei Angaben zu den möglichen Verletzungen des Opfers gemacht habe, hat er laut Staatsanwaltschaft die Nothilfe unterlassen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gericht