UBS erwartet unveränderten hypothekarischen Referenzzinssatz
Mieter in der Schweiz können aufatmen: Experten prognostizieren keine Änderung des hypothekarischen Referenzzinssatzes.
Auf die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz kommen in den nächsten Wochen weder Mietzinserhöhungen noch Mietzinssenkungen zu. Denn der hypothekarische Referenzzinssatz dürfte im September auf dem bisherigen Stand von 1,75 Prozent bleiben. Zumindest lautet so die Prognose der Experten der UBS.
Der vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich erhobene Durchschnittszinssatz der Hypotheken in der Schweiz dürfte zwar erstmals seit zwei Jahren leicht gesunken sein. So heisst es in einer Einschätzung der Bank vom Montag. Für eine Anpassung des Referenzzinssatzes, der jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet wird, reicht dies jedoch nicht.
Zukunftsaussichten: Leitzins und Langfristzinsentwicklung
Publiziert wird der Referenzzinssatz am kommenden Montag. Auch auf mittlere Sicht sehen die Experten der Grossbank basierend auf dem Referenzzinssatz kaum Spielraum für Mietzinssenkungen. Die UBS-Ökonomen gehen davon aus, dass die Schweizerische Nationalbank Ende September die Leitzinsen erneut senken wird.
Dies dürfte aber die letzte Leitzinssenkung sein. Und der Referenzzinssatz für die Mieten dürfte deshalb in den nächsten zwei Jahren bei 1,75 Prozent verharren. Denn zum einen reagiere der Durchschnittszinssatz, der dem hypothekarischen Referenzzinssatz zugrunde liegt, träge auf Veränderungen der Marktzinsen.
Regelungen zur Mietpreisanpassung
Zudem sei zu erwarten, dass die SNB nach dem für September 2024 erwarteten Zinsschritt den Leitzins vorerst bei 1,0 Prozent belassen werde. Und dass die zuletzt gesunkenen Langfristzinsen in der Folge wieder leicht ansteigen werden. Immerhin seien aber mit den jüngsten Leitzinssenkungen und der Entwicklung an den Kapitalmärkten weitere Anstiege des Referenzzinssatzes vom Tisch.
Grundsätzlich dürfen Vermieter bei einer Veränderung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte den Mietzins um rund 3,0 Prozent senken oder erhöhen. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.