Unerwünschte Anrufe von Krankenkassen sollen unterbunden werden
90 Prozent aller Krankenkassen verzichten mit einer Branchenvereinbarung ab 2021 auf unerwünschte Telefon-Anrufen.
Das Wichtigste in Kürze
- 90 Prozent der Krankenkassen verzichten ab 2021 auf Anrufe ohne Absprache.
- Ausserdem sollen die Provisionen für Verkäufer begrenzt werden.
Unerwünschten Telefon-Anrufen von Krankenkassen wird der Riegel vorgeschoben: Mit einer neuen, freiwilligen Branchenvereinbarung der Krankenkassen verzichten rund 90 Prozent der Versicherer ab 2021 auf Anrufe ohne Absprache. Die Vereinbarung betrifft die Grund- und Zusatzversicherungen, wie die Krankenkassenverbände Curafutura und santésuisse am Freitag mitteilten.
Nebst der sogenannten telefonischen Kaltakquise, der erstmaligen Kontaktaufnahme zu einem möglichen Neukunden, sollen Provisionen für Verkäufer begrenzt werden. So werden diese in der Grundversicherung auf maximal 70 Franken und bei der Zusatzversicherung auf eine Jahresprämie begrenzt.
Mehr Rechtssicherheit für Kunden
Die «verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen» sollen mehr Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden schaffen. Die freiwillige Vereinbarung der Branche tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, wie es weiter heisst.
Der Vereinbarung sind bereits 40 Krankenversicherer beigetreten, was rund 90 Prozent aller zugelassenen Krankenversicherer entspreche. Dies sagte santésuisse-Direktorin Verena Nold auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Gegner der Vereinbarung
Unter anderem hat die Sanitas-Gruppe mit über 800'000 Versicherten die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Sanitas unterstütze die in der Branchenvereinbarung enthaltenen Massnahmen zur Vermeidung von lästigen Telefonanrufen. Sie halte sich bereits daran, hiess es auf Anfrage. Die neue Branchenvereinbarung sei in der heutigen Form kostentreibend, wettbewerbsverzerrend und ordnungspolitisch bedenklich.
Auch der Online-Vergleichsdienst comparis.ch ist skeptisch, was den Nutzen der Branchenvereinbarung betrifft. Dies, da die maximale Provisionen demnach nur für Dritte und nicht für eigene Mitarbeitende der Versicherer gelte.
Das bedeutet, dass die Gesamtkosten für die Kundenwerbung nicht limitiert seien. Eigenes Personal der Kassen sei von der Provisionsobergrenze nicht betroffen. Dies würden grössere Krankenkassen, die viel mehr Geld für Werbung und Sponsoring haben, Kleinen gegenüber bevorteilt.
Durch die Vereinbarung sollen griffige Sanktionen verhängt werden können, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Ein Schiedsgericht soll ab 2021 Bussen bis zu 100'000 Franken (Grundversicherung) und 500'000 Franken (Zusatzversicherungen) aussprechen können. Das Gericht setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der beiden Verbände sowie des Konsumentenschutzes,