Zürcher Polizei lässt Velodemo «Critical Mass» gewähren
Die Velodemo «Critical Mass» in Zürich kommt langsam ins Rollen – trotz fehlender Bewilligung. Die Teilnehmenden haben sich in Gruppen aufgeteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute Freitag findet in Zürich die Velokundgebung «Critical Mass» statt.
- Für die Juli-Demo fehlt die Bewilligung, die Polizei drohte im Vorfeld mit Verzeigungen.
- Trotz Verbot fuhren jedoch mehrere hundert Teilnehmende durch die Stadt.
Jeden letzten Freitag im Monat findet die Velokundgebung «Critical Mass» statt. Eigentlich – denn für die Juli-Ausgabe wurde bei der Stadt keine Bewilligung eingeholt. Deshalb müssen Teilnehmende mit Bussen und Verzeigungen rechnen, heisst es von der Polizei.
Im Vorfeld der Kundgebung wurde Kritik laut. Ob denn jetzt ein absolutes Velofahrverbot herrsche? Wie wird die Polizei gegen eine allfällige Critical Mass vorgehen? Wird jeder Velofahrer, jede Velofahrerin verzeigt?
Ein Augenschein in Zürich am Freitagabend zeigt: Von dem Verbot zeigen sich die Teilnehmenden unbeeindruckt. Einige fuhren in kleinen Gruppen los, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur Keystone-SDA beobachtete. Ein Blick auf die Critical-Mass-Applikation auf dem Handy zeigte, dass die Velofahrerinnen und Velofahrer auf die ganze Innenstadt verteilt waren.
Die Polizei markiert Präsenz. Wie die Stapo auf Twitter schreibt, wird mit Dialogteams und Lautsprechern darauf hingewiesen, dass es sich um eine illegale Veranstaltung handelt.
Zudem würden Musikboxen sichergestellt und blockierende Personen kontrolliert, verzeigt und weggewiesen. An mehreren Orten waren Polizistinnen und Polizisten zu sehen, welche die Velofahrerinnen und Velofahrer filmten.
Seit Juli bewilligungspflichtig
Die fehlende Bewilligung überrascht nicht: Es gibt keine Organisatoren, keine Verantwortlichen, keine festgelegte Route. Bisher war dies auch kein Problem, da die Kundgebung nicht als Demonstration galt.
Doch dagegen legte die FDP Rekurs ein – die Partei ärgerte sich über die «Velo-Chaoten», die den Verkehr behindern würden. Der Statthalter gab ihnen recht und entschied, dass die Verantwortlichen eine Bewilligung der Stadt bräuchten.