Verkäuferin zockt Arbeitskollegin ab – 56'000 Franken weg!
Dass bei Geld die Freundschaft aufhört, beweist ein neuer Betrugsfall aus Dielsdorf. Eine Frau soll ihre Arbeitskollegin um 56'000 Franken betrogen haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau hat ihre Ex-Arbeitskollegin um 52'000 Franken betrogen.
- Vor Gericht wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ein Fall von Täuschung und Betrug hat sich in der Schweiz ereignet: Eine Frau hat ihre ehemalige Arbeitskollegin um eine beträchtliche Summe Geld erleichtert.
Die beiden Frauen waren einst Kolleginnen in einem Sportgeschäft im Bezirk Dielsdorf, berichtet der «Zürcher Unterländer».
Was ist passiert? Anfang 2020 offenbarte die 55-jährige Frau ihrer Freundin ihre finanziellen Schwierigkeiten. Sie versicherte jedoch, dass diese nur vorübergehend seien und sie bald eine grosse Erbschaft antreten würde. Zudem behauptete sie, eine feste Stelle in einem angesehenen Geschäft an der Bahnhofstrasse in Zürich gefunden zu haben.
Durch diese Versprechungen überzeugt, gewährte die Freundin ihr ein Darlehen von fast 52'000 Franken. Das geliehene Geld wurde für den Lebensunterhalt der Empfängerin verwendet – über zwei Jahre hinweg.
Geld bleibt aus – Lügen fliegen auf
Leider stellte sich heraus, dass sowohl die Geschichte mit der Erbschaft als auch die Anstellung frei erfunden waren. Das Darlehen konnte also nicht zurückgezahlt werden.
Die Täuschung ging weiter: Im Mai 2022 behauptete die Betrügerin, dass an ihrem neuen Arbeitsplatz Spezialisten daran arbeiten würden, Bankkarten sicherer zu machen. Das Opfer glaubte auch diese Geschichte und übergab der Betrügerin ihre eigene Postcard zur «Sicherheitsverbesserung».
Doch auch hier war alles nur eine Lüge: Es gab keine Spezialisten und das Opfer fand sich mit einem Minus von 4000 Franken auf dem Konto wieder.
Urteil gefällt – Konsequenzen folgen
Die Beschuldigte wurde wegen Betrugs und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss sie eine Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen.