Verteidiger fordert Freispruch für angeklagten Schweizer Reeder
Beim Prozess um den angeblichen Betrug einer Reederei forderte der Verteidiger einen Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten. Die Vorwürfe seien unbegründet.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Freitag fand der Prozess um mutmasslichen Betrug einer Reederei statt.
- Der Verteidiger des angeklagten Reeders forderte einen Freispruch.
- Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien unbegründet und verjährt.
Am Freitag fand ein Prozess um mutmasslichen Betrug rund um die Schweizer Hochseeflotte statt. Der Verteidiger des angeklagten Reeders hat einen Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten gefordert. Alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Reeder seien unbegründet.
Das sagte Verteidiger Raffael Ramel am Freitag in seinem mehrstündigen Plädoyer vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern.
Ausgelöst worden seien die Schwierigkeiten in der Reederei des 66-jährigen Berners durch einen missglückten Handel mit einem unredlichen Käufer. Auch die weltweite Wirtschaftskrise im Jahr 2008 hatte einen Einfluss.
Schaden von 204 Millionen Franken
«Leider» sei es in den Jahren nach 2008 nicht gelungen, das Unternehmen zu retten, sagte Ramel weiter. Die Reederei befindet sich heute in Liquidation und der Bund erlitt wegen der Bürgschaften einen Schaden von 204 Millionen Franken.
Die Banken als Kreditgeber der Schiffe zogen die Bürgschaften, als die Reederei ihren Verpflichtungen ihnen gegenüber nicht mehr nachkommen konnte.
Der Berner Reeder habe versucht, das Unternehmen zu retten, sagte der Anwalt. Die Banken und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) seien stets im Bild gewesen über die Vorgänge. Eine Bereicherungsabsicht habe es nicht gegeben, nur Bemühungen zur steuerlichen Optimierung innerhalb des umfangreichen Firmengeflechts.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft verjährt
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte des Kantons Bern sei unvollständig, ungenügend und einseitig auf den Reeder ausgerichtet. Weitere in den Fall verwickelte Personen seien unbehelligt geblieben.
Simulierte Schiffskaufsverträge mit dem Ziel, das BWL über den echten Verkaufspreis zu täuschen, habe es nie gegeben. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien ohnehin nicht nur in zwei Fällen, sondern in allen vier Fällen verjährt.
Auch habe es keine Täuschungen des Bunds anhand von angeblich falschen Geschäftsberichten gegeben. Ebenso wenig wie Versuche, mit falschen Angaben zur Eigenkapitalbasis der einzelnen Schiffsgesellschaften in den Genuss von Bundesbürgschaften zu kommen.
Am Donnerstag hatte der Berner Staatsanwalt Roman Sigrist eine unbedingte Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren beantragt. Er forderte auch eine bedingte Geldstrafe von 54'000 Franken. Zudem sei der Mann zur Zahlung einer sogenannten Ersatzforderung an den Staat in Höhe von 11,7 Millionen Franken zu verurteilen.