Verteidiger im Zürcher Menschenhandel-Fall verlangt hohe Genugtuung
Der Verteidiger des Bauunternehmers im Zürcher Menschenhandel-Fall behauptet, die Arbeiter seien nicht ausgebeutet worden – sie hätten viel verdienen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut Verteidiger habe der Bauunternehmer keinen Menschenhandel betrieben.
- Dass er die Arbeiter schlecht oder gar nicht bezahlte, liege an «Überforderung».
Im Menschenhandel-Fall am Zürcher Bezirksgericht hat der Verteidiger des Bauunternehmers am Donnerstag die meisten Vorwürfe zurückgewiesen: Die ausländischen Arbeiter seien nicht ausgebeutet worden – sie hätten viel verdienen können.
Dass der beschuldigte Bauunternehmer seine ungarischen und moldawischen Arbeiter nur schlecht oder gar nicht zahlte, führte der Verteidiger auf «organisatorische und finanzielle Überforderung» zurück. Nachdem ein Generalunternehmer die Akonto-Zahlungen an seinen Mandanten eingestellt habe, sei dieser unter Druck geraten.
Von Menschenhandel könne keine Rede sein. Die Arbeiter seien freiwillig in die Schweiz gereist und hätten keine Arbeit gegen ihren Willen ausgeführt.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und vier Monaten für den 42-jährigen Unternehmer. Dessen Verteidiger verlangte nun Freisprüche von den meisten Vorwürfen und für zu viel erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung von rund 280'000 Franken.