1600 Raser in vier Jahren verurteilt
Das Sicherheitsprogramm «Via sicura» enthält harte Bestimmungen. Innerhalb von vier Jahren sind 1589 Raser verurteilt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Sicherheitsprogramm «Via sicura» im Verkehrswesen ist umstritten.
- Die Zahl der Verkehrstote sinkt zwar, dafür werden tausende Raser verurteilt.
Von 2013 bis 2017 sind in der Schweiz insgesamt 1589 Personen wegen eines Raserdelikts verurteilt worden. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor hatte sich nach der Zahl der «Opfer» von «Via sicura» erkundigt – dem Programm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Wegen der harten Bestimmungen hätten viele Auto- und Töfffahrer eine Art «gesellschaftlichen Tod» erlitten, stellt Addor in seinem Vorstoss fest.
Ohne Führerausweis werde man praktisch zu einem Nichts, wenn man nicht gerade in einer grossen Agglomeration wohne. «Erst verliert man den Führerausweis, dann die Arbeit und am Schluss manchmal sogar die Partnerin oder den Partner», schreibt Addor.
Zahl der Verkehrstoten geht zurück
Der Bundesrat erinnert in seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort an die Opfer des Strassenverkehrs. In den Jahren 2013 bis 2017 seien insgesamt 1211 Personen getötet und 19'441 Personen schwer verletzt worden. Seit der Inkraftsetzung von «Via sicura» sei die Anzahl Getöteter um jährlich durchschnittlich zehn Personen und die Anzahl Schwerverletzter um jährlich durchschnittlich 120 Personen zurückgegangen.
Die grundsätzlich positive Wirkung von «Via sicura» sei somit unbestritten, hält der Bundesrat fest. Die Bestimmungen sollen indes gelockert werden. Das Parlament hat einer Motion zugestimmt, die das forderte. Künftig soll der Richter bei Rasern mehr Ermessensspielraum haben. Das Vernehmlassungsverfahren dazu werde voraussichtlich Mitte 2019 eröffnet, schreibt der Bundesrat.
Umstrittener Automatismus
Heute gilt als Raser, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde fährt oder mit mehr als 200 km/h auf der Autobahn. Die Mindeststrafe dafür liegt bei einem Jahr Gefängnis. Zudem wird der Fahrausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts müssen die Umstände des Einzelfalls zwar berücksichtigt werden. Das Gesetz enthält jedoch einen Automatismus.
Das Parlament verlangt, dass die Richter bei Fahrlässigkeit des Täters einen Ermessensspielraum erhalten. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.