Vierfachmord von Rupperswil AG: Heute präsentiert das Gericht sein Urteil
Das Bezirksgericht Lenzburg AG hat heute Freitag sein Urteil im Fall des mutmasslichen Vierfachmörders von Rupperswil AG gefällt. Thomas N. bekommt eine lebenslängliche Haftstrafe und eine ordentliche Verwahrung.
Bekommt er nun eine lebenslange Verwahrung oder nicht? Heute präsentierte Bezirksgerichtspräsident Daniel Aeschbach in Schafisheim AG sein Urteil im Vierfachmord von Rupperswil. Der Täter, Thomas N. , ist geständig (Nau berichtete).
Thomas N. betrat kurz vor 10 Uhr zusammen mit seiner Verteidigerin Renate Senn den Saal. Sämtliche Befragungen seien abgeschlossen worden, sagte
Gerichtspräsident Daniel Aeschbach. N. muss sich für die Verlesung des Urteils erheben. Der Beschuldigte wird in allen Punkten schuldig gesprochen, das heisst wegen mehrfachen Mordes, Erpressung, Geiselnahme, sexueller Handlung mit Kindern, Nötigung, mehrfacher Pornografie und Urkundenfälschung. Zudem ordnet das Gericht eine ambulante Therapie an. Diese soll vollzugsbegleitend stattfinden. N. wird zudem ordentlich verwahrt. Er muss somit die Verfahrenskosten bezahlen, und eine Anklagegebühr von 15'000 Franken bezahlen.Die Ansprüche aller Zivilkläger sind anerkannt worden.
Primitiv, kaltblütig, egoistisch und empathiefrei
Laut Aeschbach habe N. primitiv, kaltblütig, egoistisch und empathiefrei gehandelt. «Die Tötungen waren zielstrebig, konsequent nach Konstrukt. Kaltblütig, egoistisch, empathiefrei. Die Opfer wurden vom Beschuldigten regelrecht geschächtet.»
Die Vorbereitung der Tat und das Nachtatverhalten der Tat sei von Selbstbeherschung geprägt gewesen.
Das Gericht hat die sexuellen Handlungen und Nötigungen somit als einfache Handlung bewertet, entgegen der Forderungen der Staatsanwaltschaft, welche auf mehrfache sexuelle Handlung und sexuelle Nötigung plädierte. Ansonsten sind die Tatbestände anerkannt.
Bald nach der Tat habe es bei Thomas N. wieder «gerattert». Der Täter habe versucht, sein Vorgehen zu optimieren, im Fall «Bern» und «Solothurn», wo Thomas N. bereits mögliche nächste Opfer ausgemacht hatte. Auch die Gutachter zeigten, dass eine Serientäterschaft möglich sei. Darum erachtet das Gericht die Vorbereitungshandlungen als strafbar.
Die ordentliche Verwahrung ergebe sich aus dem Vierfachmord, der Kernpädophilie sowie der hohen Rückfallgefahr. Die Gutachter gehen von einer mindestens fünfjährigen Therapiedauer aus. Es gebe keine lebenslängliche Verwahrung, weil N. laut Gutachten therapierbar sei. Ausserdem könnten die Sexualtaten und die Morde nicht separat voneinander betrachtet werden.
«Die strafmindernden Umstände wie das Geständniss und Kooperation und das tadellose Verhalten im Gefängnis fallen bei Thomas N. nicht ins Gewicht», so der Richter.
Staatsanwältin Barabara Loppacher hatte bereits am zweiten Prozesstag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung gefordert. Er habe auch drei Gründen gehandelt: zur sexuellen Befriedigung, aus Scham und aus finanziellen Gründen. Der 34-Jährige, der zur Zeit des Gewaltverbrechens bei seiner Mutter in der Nähe des Tatortes wohnte, ist pädophil.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute präsentierte das Gericht in Schafisheim AG sein Urteil zum Vierfachmord in Rupperswil AG.
- Thomas N. wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
- Zudem bekam er eine ordentliche Verwahrung.
- Eine ambulante Therapie wurde ebenso angeordnet.
Laut Psychiater therapiefähig
Eine wichtige Voraussetzung für die lebenslängliche Verwahrung schien laut Experten nicht gegeben zu sein. Das Gesetz verlangt unter anderem, dass zwei psychiatrische Gutachter unabhängig voneinander eine dauerhafte Untherapierbarkeit des Beschuldigten feststellen. Das haben die beiden am Dienstag befragten Experten aber nicht getan.
Beide sahen den 34-jährigen Schweizer als therapiefähig, wenn auch ein Erfolg nicht garantiert sei, und eine Behandlung sicher lange Jahre dauern müsste. Eine dauerhafte Untherapierbarkeit verneinten beide. Ebenso einig waren sie sich darin, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, wenn nichts unternommen werde.
Eines der schwersten Verbrechen
Der Beschuldigte hatte am 21. Dezember 2015 eines der schwersten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte verübt. Unter Drohung mit einem Messer brachte er einen 13-jährigen Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder.
Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, spähte ihre Familien aus, bereitete wieder seinen Rucksack vor und fuhr an die Wohnorte der Kinder. Bevor er erneut zuschlagen konnte, wurde er am 12. Mai 2016 in Aarau gefasst.
Er zwang die Mutter, Geld von zwei Banken zu holen und fesselte sie wieder, nachdem sie mit rund 11'000 Franken zurückkam. Dann verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg.