Bundesgericht

Vierfachmörder Thomas N. zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter

Der Vierfachmörder von Rupperswil AG zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Thomas N. fordert eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme.

Vierfachmörder von Rupperswil
Vierfachmörder Thomas N. (l) bei der Urteilsverkündung zum Vierfachmord von Rupperswil im Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim (AG). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vierfachmörder von Rupperswil legt beim Bundesgericht Beschwerde ein.
  • Thomas N. will für sich eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme erreichen.
  • Die Aargauer Staatsanwaltschaft verzichtet ihrerseits auf eine Beschwerde.

Thomas N., der Vierfachmörder von Rupperswil, ist mit dem Urteil des Aargauer Obergerichts nicht einverstanden. Deshalb will er das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, stört sich der 35-Jährige an einem Punkt: Er möchte gerne für sich eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme. Dabei handelt es sich um eine Psychotherapie im Gefängnis.

Die Pflichtverteidigerin von Thomas N. bestätigte die Beschwerde auf Anfrage der Zeitung. «Er will an sich arbeiten und sich bemühen, seine Tat aufzuarbeiten», sagt Renate Senn.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Beschwerde. Wie die AZ schreibt, sei damit die vom Obergericht bestätigte ordentliche Verwahrung inzwischen rechtskräftig.

Schreckliche Tat in Rupperswil

Der Vierfachmörder Thomas N. muss eine lebenslängliche Haftstrafe absitzen und wird ordentlich verwahrt. Kurz vor Weihnachten 2015 tötete er eine vierköpfige Familie.

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