Wallis-Schütze (36) lag im Rechtsstreit mit seinen Opfern

Simon Binz
Simon Binz

Sion,

Am Montag tötete ein 36-Jähriger in Sitten VS zwei Menschen. Jetzt wird bekannt: Der Todesschütze lag im Rechtsstreit mit den beiden Opfern.

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Am Montag sorgte eine Schiesserei im Wallis für einen Grosseinsatz der Polizei. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann tötete am Montag im Wallis zwei Menschen.
  • Die Kantonspolizei veröffentlichte am Mittwoch neue Details zum mutmasslichen Täter.
  • Demnach lag der 36-Jährige mit beiden seiner Opfer in einem Rechtsstreit.

Der Schock ist im Wallis nach wie vor gross: Ein Mann schoss am Montag in Sitten VS um sich und tötete zwei ihm bekannte Menschen. Zuerst erschoss der 36-Jährige eine gleichaltrige Frau, die er mehrfach belästigt hatte. Danach tötete er den Chef eines Malergeschäfts, indem er einst gearbeitet hatte.

Jetzt wird bekannt: Der Todesschütze lag mit beiden Opfern in einem Rechtsstreit. Das geht aus der neuesten Mitteilung der Walliser Kantonspolizei hervor. Demnach wurde unter anderem 2018 gegen den Freund des ersten Opfers ein Strafbefehl wegen Körperverletzung und Beleidigung erlassen.

Drei Jahre später sei zudem zugunsten der gestorbenen Frau eine Nichteintretensanordnung erlassen worden. Der Angeklagte hatte zuvor wegen Ehrverletzung, Bedrohung, Nötigung und verleumderischer Anschuldigungen Anzeige erstattet.

Zweites Opfer leitete Verfahren gegen Schütze ein

Wie die Kapo weiter schreibt, wurde 2022 eine Einstellungsverfügung zugunsten des Angeklagten erlassen. Zuvor hatte das erste Opfer eine Anzeige wegen Nötigung erstattet, diese aber später zurückgezogen.

Weiter ging es 2023 als eine weitere Einstellungsverfügung folgte. Diese wurde demnach zugunsten des ersten Opfers erlassen. Zuvor hatte der Angeklagte wegen Ehrverletzung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen, Drohungen sowie Verleumdung eine Anzeige erstattet.

Der Chef des Malergeschäfts, das zweite Opfer, hatte zusammen mit einigen Angehörigen ein Verfahren gegen den Todesschützen eingeleitet. Am 13. September wurde dieser wegen Beleidigung, unbefugter Aufzeichnung von Gesprächen und Drohungen verurteilt.

Die verhängte Strafe betrug 55 Tagessätze zu 70 Franken pro Tag und wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte reichte gegen dieses Urteil eine Berufung ein, der Fall ist nun beim Kantonsgericht hängig.

Seit 2014 war der Täter in mehrere Strafverfahren verwickelt

Laut der Kantonspolizei war der mutmassliche Täter seit 2014 noch in weitere Strafverfahren verwickelt gewesen. In den meisten davon hatte er jedoch den Status eines Klägers.

Auch mit dem Militär geriet er demnach bereits in Konflikt: 2017 hatte ihn das Militärgericht wegen Befehlsverweigerung oder unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit verurteilt. Die Strafe lag damals bei zwei Tagessätzen und einer Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

In zwei Verfahren, in denen er den Status eines Beschuldigten aufwies, seien wieder eingestellt worden, schreibt die Kapo. Demnach wurden in diesen Fällen die Anzeigen zurückgezogen.

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