Ein heute 28-Jähriger Schweizer hat mehrfach Minderjährige beim Urinieren auf der Toilette eines Einkaufszentrums gefilmt.
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WC. (Symbolbild) - Pixabay

Im Juni 2023 wurde der WC-Spanner erwischt und später verhaftet. Am heutigen Dienstag muss er sich vor Bezirksgericht Bülach ZH dafür verantworten. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mehrfach minderjährige Buben beim Urinieren auf der Toilette eines Einkaufszentrums im Zürcher Unterland heimlich gefilmt zu haben.

Laut der Anklageschrift folgte der zum Tatzeitpunkt im Kanton Thurgau wohnhafte Mann den Buben jeweils gezielt auf die Toilette. Dann habe er jeweils sein Handy unter der Trennwand der Toilettenkabine hindurch geschoben, um die Filmaufnahmen zu machen. Die Videos soll er später zu seiner eigenen sexuellen Befriedigung verwendet haben.

In zwei Fällen sind der Zeitpunkt und die betroffenen Buben bekannt. Sie waren damals 13, beziehungsweise 11 Jahre alt. Gemäss Anklage soll es aber mindestens sechs weitere Fälle gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft sieht dadurch den Straftatbestand der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte als erfüllt an.

Im Juni 2023 bemerkte einer der Buben das Vorgehen des Beschuldigten und machte lautstark auf die Situation aufmerksam, wie es in der damaligen Polizeimeldung hiess. Der Mann konnte zunächst flüchten, wurde jedoch von der Polizei ausfindig gemacht. Daraufhin wurde er verhaftet, und es fand eine Hausdurchsuchung statt.

Umfangreiche Kinderpornografie-Sammlung entdeckt

Bei dieser entdeckten die Ermittler eine umfangreiche Kinderpornografie-Sammlung mit über 2000 Bildern und mehr als 200 Filmen, welche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen.

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach findet im abgekürzten Verfahren statt. Das heisst, der Beschuldigte ist geständig und bereit, den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren.

Bleibt es dabei, so erhält er eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Tatsächlich ins Gefängnis muss er nur, wenn er sich innerhalb der Probezeit von zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lässt.

Zudem wird ihm lebenslänglich verboten, berufliche oder ausserberufliche Tätigkeiten auszuüben, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen beinhalten.

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