Neue Datenschutzregeln erschweren die Veröffentlichung von Gratulationen. Das «Kriens Info» streicht zur Enttäuschung seiner Leser die beliebte Rubrik.
Stadtverwaltung Kriens
Die Stadtverwaltung von Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gemeindeblatt «Kriens Info» streicht die beliebte Rubrik der Geburtstagsglückwünsche.
  • Das neue Datenschutzgesetz verbiete die Gratulation an Geburtstagen, heisst es dazu.
  • In anderen Gemeinden wird die Thematik jedoch anders behandelt.
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Die Bewohner von Kriens werden auf eine beliebte Rubrik in ihrem Gemeindeblatt verzichten müssen. Das «Kriens Info» hat angekündigt, dass es keine Glückwünsche an Geburtstagen mehr veröffentlichen wird. Dies berichtet die «Luzerner Zeitung».

Der Grund dafür sei das revidierte Datenschutzgesetz des Bundes, das die Veröffentlichung solcher Informationen erschwere, heisst es.

Betroffene müssen Zustimmung geben – das sorgt für Mehraufwand

Das aktualisierte Datenschutzgesetz trat am 1. September letzten Jahres auf Bundesebene in Kraft. Es legt fest, dass personenbezogene Daten nur noch unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht werden dürfen.

Es muss eine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung bestehen. Oder die betroffene Person beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter müssen ihre Zustimmung geben.

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In der Gemeinde Rothenburg etwa wird diese Regel befolgt: Vor jeder Publikation wird die Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt. Die Redaktion schätzt laut LZ den zusätzlichen Aufwand auf etwa 100 Personen pro Jahr ein.

In Kriens, einer deutlich bevölkerungsreicheren Gemeinde, würde dies jedoch einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Man bedauere den Schritt, heisst es vonseiten der Stadt. Bei den Geburtstagskindern sowie den Angehörigen sei die Freude stets gross gewesen.

Rechtsprofessor: Gesetz gilt nicht für Gemeinden

Es gibt jedoch unterschiedliche Interpretationen des revidierten Datenschutzgesetzes. Professor Rolf H. Weber von der Universität Zürich etwa liest das Gesetz anders. Er meint gegenüber der «Luzerner Zeitung», dass es nur für Private und Bundesorgane gelte, nicht für Gemeinden.

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Datenschutz ist im IT-Bereich ein heikles Thema. - Depositphotos

Auch Erika Bachmann vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Luzern sieht dies ähnlich. Es brauche jedoch eine Rechtsgrundlage, sagt sie.

Die Stadt Kriens hat ein solches Informations- und Datenschutzreglement, das die Veröffentlichung von Geburtstagen in lokalen Zeitungen erlaubt. Ausgenommen sind jedoch Personen, die bei der Einwohnerkontrolle ihre Daten sperren lassen.

Persönliche Gratulationen bleiben erhalten

Trotz der Änderungen im Gemeindeblatt können sich Krienser Bürger weiterhin aber auf persönliche Glückwünsche freuen. Die Stadt versichert, dass Gratulationen an speziellen Geburtstagen durch das Stadtpräsidium beziehungsweise den Stadtrat weiterhin stattfinden.

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