Weidel-Demo: «Mass-Voll»-Rimoldi geht gegen Schwyzer Behörden vor
Ende Februar fand in Einsiedeln SZ eine Anti-Weidel-Demo statt. Eine Gegen-Demo war nicht erlaubt. Dagegen will Nicolas Rimoldi jetzt gerichtlich vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze
- In Einsiedeln SZ wurde Ende Februar bewilligt gegen AfD-Chefin Alice Weidel demonstriert.
- Eine Pro-Weidel-Demo wurde nicht bewilligt, «Mass-Voll» reiste trotzdem an.
- Nun will Nicolas Rimoldi rechtlich gegen die Nicht-Bewilligung der Gegen-Demo vorgehen.
Am 22. Februar ging im beschaulichen Schwyzer Städtchen Einsiedeln eine bewilligte Demonstration gegen die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel über die Bühne.
Etwa 200 Personen versammelten sich, um sich gegen die AfD-Frau und ihre Politik zu stellen. Gewählt wurde Einsiedeln deshalb, weil Weidel dort ihren Zweitwohnsitz hat.
Zeitgleich mit dem Anti-Weidel-Protestzug demonstrierten ungefähr gleich viele Pro-Weidel-Exponenten – allerdings unbewilligt.
Rimoldis Gegen-Demo wurde gestoppt
Einen Teil dieser Weidel-Befürworter bildete die Bewegung «Mass-Voll» rund um ihren Chef Nicolas Rimoldi. Doch diese wurde vom Grossaufgebot an Polizisten kurzerhand eingekesselt und weggewiesen.
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Das schmeckte dem «Mass-Voll»-Chef aber gar nicht. Er will nun gegen das Nicht-Bewilligen seiner Pro-Weidel-Demo vorgehen, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.
«Wir haben soeben entschieden, das Nicht-Erteilen der Bewilligung juristisch anzufechten», lässt sich Rimoldi in der Zeitung zitieren. Ebenso wolle man gegen die «vielen Wegweisungen» rechtliche Schritte einleiten.
Man kläre zurzeit ab, welches Rechtsmittel überhaupt zur Verfügung stehe, so ein von «Mass-Voll» beauftragter Anwalt. Er gehe davon aus, «dass mutmasslich in beiden Fällen eine Verwaltungsbeschwerde das korrekte Rechtsmittel» sei.
Allerdings beträgt die Frist für solche Beschwerden nur 20 Tage. Heisst: «Mass-Voll» hat nur noch bis nächste Woche Zeit für eine allfällige Beschwerde.
«Mass-Voll» sieht verfassungsrechtliche Grundrechte verletzt
Doch warum will «Mass-Voll» überhaupt gegen die nicht erteilte Bewilligung und die Wegweisungen vorgehen?
Zum einen sehe man die verfassungsrechtlichen Grundrechte verletzt, so der «Mass-Voll»-Anwalt.
Zum anderen habe man «mit Nachdruck um eine Bewilligung ersucht», so «Mass-Voll». Um diese zu bekommen, habe man «dem Einsatzleiter diverse Plätze in Einsiedeln vorgeschlagen», um trotzdem zu demonstrieren. Diese seien allesamt abgelehnt worden.
Ebenfalls abgelehnt habe der Landschreiber von Einsiedeln auch eine Spontan-Demo von «Mass-Voll».
Die Kritik Rimoldis nicht gelten lassen wollen die Einsiedler Ortsparteien, mit Ausnahme der SVP. Sie stellen sich in einer Medienmitteilung hinter die betreffende Demonstration und Gegendemonstration getroffenen Entscheide.
Auch Rimoldi muss mit einer Anzeige rechnen
Den Vorwurf der «fehlenden Transparenz und lückenhaften Kommunikation» weise man entschieden zurück. Verbesserungspotenzial gebe es lediglich bei der «Nachereigniskommunikation», so die Parteien.
Diese sei von der Bevölkerung zu wenig wahrnehmbar gewesen. Hier habe man es verpasst, die Gemüter durch eine Stellungnahme des Bezirksammanns zu beruhigen.
Übrigens: Nicht nur «Mass-Voll»-Chef Rimoldi überlegt sich rechtliche Schritte. Es sollen auch gegen ihn Rechtsmittel eingelegt werden, fordert ein Schweizer Anwalt. Dies, weil er zu einer unbewilligten Demonstration aufgerufen hatte.