Moschee

Weiterer Prozess in Winterthur ZH nach Angriff in An'Nur Moschee

Keystone-SDA
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Winterthur Stadt,

Im Jahr 2016 ereignete sich ein Angriff auf eine Moschee in Winterthur. Ab Donnerstag wird einem weiteren Beteiligten der Prozess gemacht.

Die meisten Beteiligten am Übergriff in der Moschee standen 2018 in Winterthur vor Gericht. Am Donnerstag kommt wohl der leztzte dazu. (Archivbild)
Die meisten Beteiligten am Übergriff in der Moschee standen 2018 in Winterthur vor Gericht. Am Donnerstag kommt wohl der leztzte dazu. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Moschee An'Nur kommt es zu einem weiteren Prozess.
  • Schon im Jahr 2021 wurden neun Personen rechtskräftig verurteilt.
  • Ab Donnerstag steht ein weiterer Verdächtiger vor dem Gericht.

Am Donnerstag findet in Winterthur ZH ein Prozess gegen einen Beteiligten am Übergriff in der An'Nur Moschee statt. Der Beschuldigte wurde erst im Mai dieses Jahres verhaftet. Er soll mit Kollegen zwei Moschee-Besucher eingesperrt und bedrängt haben.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Algerier eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Zudem soll eine Landesverweisung von sieben Jahren ausgesprochen werden. Dem 50-Jährigen wird Mittäterschaft und teilweise Gehilfenschaft vorgeworfen.

Neun Personen bereits schuldig gesprochen

Neun weitere Beteiligte sind bereits rechtskräftig verurteilt beziehungsweise freigesprochen worden. Ein Verfahren ist noch hängig, wie eine Anfrage beim Zürcher Obergericht zeigt.

Der Vorfall in der mittlerweile geschlossenen Winterthurer Moschee ereignete sich schon 2016. Die beiden Opfer wurden verdächtigt, dem Journalisten Kurt Pelda Interna aus der Moschee zugespielt zu haben. Die Moschee stand damals unter Verdacht extremistische Ansichten zu verbreiten.

An'Nur Moschee Winterthur
Eine Abbildung des Prozesses aus dem Jahr 2018. - keystone

Beim besagten Vorfall bedrängten die Männer die Opfer und schlossen die Tür ab. Ein Opfer zwangen sie, eine Zehnernote in den Mund zu nehmen, vom anderen pressten sie den PIN-Code des Mobiltelefons heraus. Zudem bedrohten mehrere einen Mann mit dem Tod.

Prozess wird abgekürzt

Das Verfahren gegen den elften Mann ist abgekürzt. Das Gericht muss über den von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelten Urteilsvorschlag befinden. Der Algerier soll wegen Freiheitsberaubung sowie Gehilfenschaft zu mehrfacher Nötigung und Gehilfenschaft zur Drohung verurteilt werden.

Die anderen Beteiligten wurden schon 2021 vom Obergericht und dem Jugendgericht abgeurteilt. Der 50-Jährige wurde erst in diesem Jahr aufgrund einer Ausschreibung verhaftet. Als Wohnadresse ist ein Ort in Frankreich angegeben.

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Der rechtsextreme Teil der Gesellschaft ist sich einig, dass derartige Straftäter abzuschieben sind... In der Mitte der Gesellschaft ist man sich einig, solche Straftäter nicht abzuschieben und weitere zu importieren...

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