Weiterer Prozess wegen Angriffs in Winterthurer An'Nur Moschee
Heute Donnerstag wird die mittlerweile geschlossene An'Nur Moschee erneut Thema vor dem Winterthurer Bezirksgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute steht ein algerischer Mann vor Gericht wegen eines Angriffs in Winterthurer Moschee.
- Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe und Landesverweisung.
- Neun weitere Täter bereits verurteilt, Verfahren gegen elften Angeklagten abgekürzt.
Verantworten muss sich ein 50-jähriger Algerier, der im Jahr 2016 an einem Angriff in der Moschee beteiligt gewesen sein soll. Der Beschuldigte wurde erst im Mai dieses Jahres verhaftet. Die Staatsanwaltschaft verlangt für den Algerier eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.
Zudem soll eine Landesverweisung von sieben Jahren ausgesprochen werden. Sie wirft dem 50-Jährigen Freiheitsberaubung sowie Gehilfenschaft zu mehrfacher Nötigung und Gehilfenschaft zur Drohung vor.
Der Vorfall in der mittlerweile geschlossenen Moschee ereignete sich 2016. Zwei Gläubige wurden damals verdächtigt, dem Journalisten Kurt Pelda Interna aus der Moschee zugespielt zu haben. Die Moschee stand damals unter Verdacht, extremistische Ansichten zu verbreiten.
Beim besagten Vorfall bedrängten mehrere Männer die beiden Opfer und schlossen die Tür ab. Einen Gläubigen zwangen sie, eine Zehnernote in den Mund zu nehmen, vom anderen erpressten sie den PIN-Code des Mobiltelefons. Zudem bedrohten mehrere Männer ein Opfer mit dem Tod.
Viele Täter bereits verurteilt
Neun weitere Gläubige, die am Angriff beteiligt gewesen sein sollen, wurden bereits rechtskräftig verurteilt beziehungsweise freigesprochen. Ein Verfahren ist noch am Bundesgericht hängig.
Das Verfahren gegen den elften Moschee-Besucher ist nun abgekürzt. Das Gericht muss also nur noch über den von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelten Urteilsvorschlag befinden. Plädoyers wird es heute Donnerstag keine geben.
Der 50-jährige Mann wurde erst in diesem Jahr aufgrund einer Ausschreibung verhaftet. Als Wohnadresse ist in der Anklageschrift ein Ort in Frankreich angegeben.