Wer zahlt? Deshalb landet Katze aus Neuendorf SO vor Bundesgericht
In Neuendorf SO wurde eine verletzte Katze gefunden und von der Polizei in die Tierklinik gebracht. Nun landete das halterlose Tier vor dem Bundesgericht.
Das Wichtigste in Kürze
- 2022 brachte die Polizei eine verletzte Katze in die Tierklinik Mittelland.
- Die Behandlungskosten des halterlosen Tieres beliefen sich auf über 3000 Franken.
- Das Gericht entschied, dass die Gemeinde nicht für die Tierarztkosten aufkommen muss.
Im Jahr 2022 wurde in Neuendorf SO eine verletzte Katze gefunden und von der Polizei in die Tierklinik Mittelland AG gebracht.
Die lebensrettende Behandlung kostete rund 3300 Franken. Da die Katze keinen Chip trug, konnte die Halterin oder der Halter nicht ermittelt werden. Die Klinik bat die Gemeinde um Kostenübernahme.
Wie das SRF berichtet, bestätigte das Bundesgericht nun, dass Neuendorf SO nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Allein die Halterin oder der Halter sei für die medizinischen Behandlungskosten verantwortlich.
Doch was geschieht, wenn nicht ermittelt werden kann, wem die Katze gehört? Das Gericht stellte fest, dass die Tierklinik den zivilrechtlichen Weg beschreiten kann, um die Kosten der Polizei, welche das Tier in die Tierklinik brachte, anzulasten.
Dies könnte letztlich bedeuten, dass die Gemeinde oder der Kanton für die Kosten aufkommen müssen, wo die Polizeiangehörigen angestellt sind.
Tierärzte fordern gesetzliche Regelungen
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) nahm das Urteil zur Kenntnis.
Laut GST-Präsident Roberto Mossi bleiben Tierarztpraxen jährlich auf Tausenden Franken Behandlungskosten sitzen.
Die GST fordert bei SRF deshalb eine klare gesetzliche Regelung. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich irgendwann niemand mehr um Findeltiere kümmern wolle.
Bedenken beim Tierschutz
Julika Fitzi, Leiterin Tierschutz bei Schweizer Tierschutz STS, sieht die Unklarheit hinsichtlich Behandlungskostenübernahme laut SRF als problematisch an.
Tierärztinnen und Tierärzte könnten aus Kostengründen dazu neigen, ein Tier einzuschläfern. Halterinnen und Halter sich wiederum absichtlich nicht melden.
Eine Chip- und Registrierungspflicht für Katzen könnte hier als Lösung dienen. Aktuell sind in der Schweiz lediglich etwa ein Drittel der Katzen registriert.