Wer zahlt für Unwetter-Schäden an Auto und Grill?
Das Unwetter vom Wochenende hinterliess in weiten Teilen der Schweiz schwere Schäden. Doch wann kommt die Versicherung auch dafür auf? Eine Übersicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Häuser, Strassen und Autos sind nach dem Unwetter vom Wochenende zerstört.
- Je nach Gegenstand kommt die eine oder andere Versicherung für den Schaden auf.
- Auch der Versicherungswert variiert je nach Objekt und abgeschlossener Police.
Überschwemmte Keller, Hagellöcher in Autos und Dächern: Das Unwetter vom Wochenende hinterlässt in Teilen der Schweiz ein Bild der Verwüstung. Viele Betroffene stehen deswegen nun ratlos da und fragen sich: Wer kommt für die Schäden auf?
Nau.ch hat bei Comparis nachgefragt und zeigt: Es kommt auf den Schadensfall an. «Die Hausratversicherung beispielsweise deckt Schäden an beweglichen Sachen», erklärt Finanz- und Immobilienspezialist Dirk Renkert. Gemeint sind damit Grill, Gartenmöbel oder ähnliche Gegenstände.
Welche Summe dabei ausbezahlt wird, komme auf den «ungefähren Wert des Hausrats» an. «Dieses ist normalerweise zum Neuwert versichert», betont Renkert. Also zum Preis für ein neues, gleichwertiges Produkt.
«In seltenen Fällen gibt es aber auch eine Unterversicherung», fügt Renkert hinzu. Dann sei die Versicherungssumme tiefer als der tatsächliche Wert des Hausrats, weshalb auch nur ein entsprechender Anteil ausbezahlt werde.
Wichtig: Das Auto zählt nicht zu beweglichen Sachen. «Hier greift deshalb auch nicht die Hausratversicherung, sondern die Kaskoversicherungen», betont der Finanz- und Immobilienspezialist. Die Höhe der Versicherungssumme komme auf den entsprechenden Schaden an.
Gebäudeversicherung nicht in allen Kantonen Pflicht
Elementarschäden an Gebäuden wiederum seien durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Dazu zählen überschwemmte Keller, ebenso aber auch Schäden am Dach oder an Fensterläden.
«Relevant ist sie speziell für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer», sagt Renkert. In 22 von 26 Kantonen seien sie nämlich gesetzlich dazu gezwungen, eine solche Gebäudeversicherung abzuschliessen.
Nur für Liegenschaften in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist der Vertragsabschluss freiwillig.
Wie viel die Versicherung maximal zahlt, hänge von der Versicherung ab. «Bei kantonalen Gebäudeversicherungen beispielsweise ist der ermittelte Versicherungswert entscheidend», erklärt der Finanz- und Immobilienspezialist.
Dabei handle es sich um den Betrag, der zur kompletten Wiederherstellung eines Gebäudes benötigt wird. Dieser werde in regelmässigen Abständen durch Experten ermittelt.
«Bei privaten Versicherungen entscheidet jedoch die Versicherungssumme», so Renkert weiter. «Um diese festzulegen, erfragen Versicherer in der Regel aussagekräftige Unterlagen zu Gebäude und Gebäudewert.»