Das Westschweizer Radio hat das Programmrecht bei einer Vorwahl-Sendung verletzt.
Das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS hat mit seinem ersten Radioprogramm La 1ère das glaubwürdigste Medium in der Schweiz. (Archivbild)
Das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS hat mit seinem ersten Radioprogramm La 1ère das glaubwürdigste Medium in der Schweiz. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen eine Sendung von Radio Télévision Suisse (RTS) vor dem zweiten Wahlgang der Genfer Ständeratswahlen gutgeheissen. Das teilte sie im Anschluss an ihre öffentliche Beratung vom Donnerstag mit.

Radio RTS führte in seiner abendlichen Informationssendung «Forum» zehn Tage vor dem zweiten Wahlgang vom 12. November eine Debatte mit vier von sechs zur Wahl stehenden Kandidierenden durch. Eine nicht berücksichtigte Kandidatin der Liste «Liberté – Le Peuple d’abord» beschwerte sich.

Die UBI befand, durch den Ausschluss entstehe der Eindruck, dass es nur vier Kandidierende gebe. Die beiden Kandidatinnen der «Liberté»-Liste seien vollständig unerwähnt geblieben. Das verletze programmrechtliche Informationsgrundsätze, wonach in der sensiblen Periode vor Wahlen erhöhte journalistische Sorgfaltspflichten gelten müssten.

Daran änderte gemäss den Ausführungen der UBI der Umstand nichts, dass die beiden Kandidatinnen an anderer Stelle im Programm des Radios Erwähnung fanden. Die UBI fällte ihren Entscheid einstimmig. Vier weitere Beschwerden wies sie ab. UBI-Entscheide können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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