In touristischen Destinationen geht wertvoller Wohnraum für Einheimische und Personal verloren, weil Erst- zu Zweitwohnungen umgenutzt werden. Die Fachhochschule Graubünden (FHGR) untersuchte in einer Studie, bei wie vielen Wohneinheiten dies der Fall war. Umnutzungen erfolgen trotz des Zweitwohnungsgesetzes. Das Bundesgesetz verbietet nur den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent.
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Das Walliser Dorf Zermatt. Ein beliebtes Ausflugsziel bei Schweizern. - Keystone
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Die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen wird im Bundesgesetz über Zweitwohnungen nicht beschränkt. Schweizweit könnten so von rund 80'000 Erstwohnungen in touristischen Destinationen 32'000 umgenutzt und mit hohem Gewinn verkauft werden, wie die FHGR in ihrer Studie vom Mittwoch schrieb. Von dieser Möglichkeit werde rege Gebrauch gemacht, schrieb die «Südostschweiz» am Donnerstag.

Dies zeige das Beispiel der Bündner Gemeinde Flims, welche die Fachhochschule für die Studie genauer untersuchte. Jährlich werden dort 22 Erst- zu Zweitwohnungen. Im Jahr 2022 standen nur gerade sieben von insgesamt 5200 Wohnungen leer. Ebenfalls sieben von zehn Wohnungen in Flims werden als Zweitwohnung genutzt. Dies sei ein «massives Wohnunterangebot», schrieb die FHGR. Werden keine neuen Erstwohnungen gebaut, könnte sich das Unterangebot drastisch zuspitzen.

Mit dieser Zweitwohnungsquote befindet sich die Gemeinde kantonal und national unter den Gemeinden mit dem höchsten Anteil an Zweitwohnungen. Schweizweit belegte Flims 2022 den 45. Rang. Innerhalb des Kantons war es der 17. Auch in anderen Gemeinden ist die Situation prekär. In Obersaxen Mundaun stand im Jahr 2022 keine einzige Wohnung leer.

Die Umnutzung von einer Erst- in eine Zweitwohnung verläuft meist still. Die FHGR untersuchte für ihre Studie sogenannte Handänderungsanzeigen. Anhand dieser Daten konnte die Fachhochschule erforschen, bei wie vielen Wohnungen die Nutzung geändert hat.

Aber auch dabei gibt es ein Problem. Häufig werden Erstwohnungen an Auswärtige verkauft. Bleiben darin vorerst Einheimische wohnen, bleibt die Wohnung auf dem Papier offiziell eine Erstwohnung. Langfristig könne aber davon ausgegangen werden, dass diese Wohnungen nicht mehr an Einheimische, sondern an Feriengäste vermietet werden, schrieb die FHGR. Dies, weil so ein höheres Einkommen erzielt werden könne. Einheimischen und Personal von touristischen Einrichtungen drohe somit ein Wohnungsmangel.

Der Bündner Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff versprach gegenüber der «Südostschweiz» den Gemeinden zu helfen. Es gäbe noch genügend unüberbautes Bauland im Kanton Graubünden, liess er sich in der Tageszeitung zitieren.

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