Wieso die Impfzwang-Panik immer noch unbegründet ist
In den sozialen Medien verbreitet sich die Meldung rasant. Der Bundesrat plane ein Impfobligatorium durch die Hintertür. Wieso das schlicht Fake-News sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Impfgegner sind besorgt: Der Bundesrat will scheinbar den Impfzwang einzuführen.
- Mit einer Covid-Verordnung plane das Gremium den Rundumschlag.
- Doch die Meldung ist falsch und durch unsaubere Recherche entstanden.
«Bitte teilen! Impfzwang in der Schweiz!» Auf Whatsapp, Instagram und Twitter wird die Botschaft im Moment fleissig geteilt: Bundesbern plane die Einführung der Impfpflicht durch die Hintertür.
In wenigen Tagen soll es schon beschlossene Sache sein. Und die Medien schweigen! Wieso nur?
Die Erklärung für die fehlende Berichterstattung der Medien ist einfach: Es sind Fake News.
Kein neuer Geheimplan der Landesregierung
Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Artikel des Onlineportals «Inside Paradeplatz». Der Journalist Lukas Hässig ist über einen Satz der Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz gestolpert. In den Tiefen der Erläuterungen zu Artikel 2 steht: Der Bundesrat könne in der besonderen Lage nach Anhörung der Kantone «Impfungen für obligatorisch erklären».
Daraus schliesst Hässig, der Bundesrat wolle unbemerkt die Covid-19-Verordnung benutzen und damit die Zwangsimpfung durchsetzen. Und sorgt damit bei Impfgegnern für Panikattacken.
+15000 Test, kein Wunder kommt man da auf mehr Fälle. Die Verarschen uns. Aber ja defür gibt es ja bald Zwangsimpfungen. Nein keine Verschwörungstheorie #COVIDー19 #Schweiz #Impfpflicht #impfenhttps://t.co/UyxfV9E8jt pic.twitter.com/pCvMWFhPGV
— Warrior of the light (@TanglerBOB) July 2, 2020
Hätte der Wirtschaftsjournalist des Jahres 2018 genauer gelesen, wäre ihm aufgefallen, dass diese Massnahme nichts Neues ist. So steht ein Satz später: «Die auf Artikel 6 EpG abgestützten Massnahmen (...)». Dieses «Impfobligatorium» ist nämlich im Epidemiegesetz schon fest verankert. Und der Satz in der Vernehmlassung ist nur ein Verweis auf eine Kompetenz, die der Bundesrat schon seit Jahren besitzt.
Keine Impfung ohne Einwilligung
Dort steht unter besagtem Artikel 6, der Bundesrat könne «Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.»
Konkret bedeutet das, dass beispielsweise Impfungen bei Gesundheitspersonal für obligatorisch erklärt werden können. Doch wer sich weigert, wird nicht gegen seinen Willen unter die Spritze geschleift. Ein Obligatorium ist nämlich nicht das gleiche wie ein Zwang. Das Epidemiegesetz verbietet ausserdem Sanktionen, wenn jemand eine Impfung verweigert.
In einer Volksabstimmung haben 2013 übrigens 60 Prozent der Bevölkerung Ja zum neuen Impfgesetz und diesem Obligatorium unter bestimmten Umständen gesagt.