Winterthurer IS-Rückkehrerin steht vor Obergericht

Keystone-SDA
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Zürich,

Heute Montag steht vor dem Zürcher Obergericht eine junge IS-Rückkehrerin, die 2014 mit 15 Jahren nach Syrien reiste. Nun wehrt sie sich gegen eine Therapie.

Obergericht Zürich Verwahrung
Das Obergericht des Kantons Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine junge IS-Rückkehrerin steht heute vor dem Zürcher Obergericht.
  • Sie wehrt sich gegen eine Gesprächstherapie, die sie absolvieren soll.
  • Dazu wurde sie vom Jugendgericht im vergangenen Jahr verurteilt.

Heute Montag steht vor dem Zürcher Obergericht eine junge IS-Rückkehrerin, die im Jahr 2014 im Alter von 15 Jahren nach Syrien reiste. Nun wehrt sie sich vor allem gegen die Therapie, die sie machen soll.

Die junge Frau aus Winterthur reiste zusammen mit ihrem damals 16-jährigen Bruder ins Gebiet der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien. Der Bruder soll dort eine Koranschule besucht und die Logistik des IS unterstützt haben. Sie selber hat gemäss Anklage den Haushalt gemacht, kleine Kinder gehütet und etwas Englisch unterrichtet.

Zudem sollen beide Geschwister in intensivem Kontakt mit IS-Sympathisanten gestanden sein und versucht haben, Familie und Freunde aus der Schweiz zum Nachkommen überredet zu haben.

Islamischer Staat
Ein Soldat im Irak vor einer Mauer mit der Flagge der Terrormiliz Islamischer Staat. - keystone

Beim Prozess vor dem Winterthurer Jugendgericht im vergangenen Jahr hatten die beiden fast jegliche Aussage verweigert und ihre Reise als harmlosen Hilfseinsatz für die Bevölkerung dargestellt.

Das Gericht verurteilte die beiden trotzdem wegen Verstosses gegen das IS-Verbot. Die junge Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wobei sie während der Untersuchungszeit bereits neun Monate im Gefängnis sass.

Therapie gegen ihren Willen

Eine lange Gefängnisstrafe droht ihr also nicht. Sie zieht aber dennoch vor Obergericht, weil sie die damals angeordnete Gesprächstherapie nicht absolvieren will. Sie zog inzwischen bis vor Bundesgericht, um einen sofortigen Therapie-Stopp zu erwirken, allerdings vergeblich. Die Lausanner Richter fanden, dass das Zürcher Obergericht zuerst den ganzen Fall neu verhandeln solle.

Ihr Verteidiger bezeichnete es gegenüber der «NZZ» einst als «Unsinn», jemanden zur Therapie zu zwingen, der nicht dazu bereit sei. Das erhöhe die Sicherheit garantiert nicht.

Weil die Beschuldigte bei ihrer Reise nach Syrien noch minderjährig war, gilt auch für diese Verhandlung das Jugendstrafrecht, obwohl sie mittlerweile volljährig ist.

Das bedeutet, dass auch akkreditierte Journalisten nicht bei allen Befragungsteilen im Saal sein dürfen. Das Gericht wird sein Urteil schriftlich und voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt eröffnen.

Neues Strafverfahren gegen den Bruder

Anders als seine Schwester akzeptierte der ein Jahr ältere Bruder das erstinstanzliche Urteil des Winterthurer Gerichtes. Er erhielt elf Monate Freiheitsstrafe bedingt. Während der Untersuchungszeit sass er bereits zehn Monate im Gefängnis.

Von der Ideologie sagte er sich offenbar aber nicht los: Die Bundesanwaltschaft eröffnete bereits ein neues Strafverfahren gegen ihn, erneut wegen Verstosses gegen das IS-Verbot.

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