«Wir appellieren an die Vernunft der Menschen»
Auch in der Schweiz gibt es bei den Einsätzen jeweils Gaffer. Solange sich diese aber an Spielregeln halten, greifen die Einsatzkräfte auch bei filmenden Personen nicht ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Die hiesigen Rettungskräfte appellieren an die Vernunft der Gaffer.
- Das Verhalten der Gaffer hat sich seit dem Aufkommen von Smartphones auch in der Schweiz verändert.
- So lange Drittpersonen die Einsätze nicht beeinträchtigen, werden sie nicht weggeschickt.
Bei einem Unfall am Donnerstag auf der Autobahn A3 bei Bayern
mit drei Todesopfern, gingen die Rettungskräfte radikal gegen Gaffer vor.
Mehrere LKW-Fahrer haben versucht die Bergung der Toten zu filmen, worauf die
Feuerwehr Wasser in Richtung der LKWs gespritzt hat (Nau berichtete).
Schutz & Rettung
hat keine Zeit für Gaffer
Nau wollte von den Zürcher Einsatzkräften wissen, inwiefern
Gaffer auch in der Schweiz ein Problem darstellen. «Natürlich hat sich das Verhalten
von Drittpersonen an Unfallstellen seit dem Aufkommen von Smartphones verändert,»
erklärt Roland Portmann von Schutz & Rettung auf Anfrage.
Solange die Personen aber den Einsatz nicht behindern und
die Absperrungen respektieren, gebe es für die Rettungskräfte keinen Anlass
Personen wegzuweisen. Selbst wenn diese filmen. «Meistens haben die Rettungskräfte
gar keine Zeit für die Gaffer, da sie komplett mit der Rettung beschäftigt sind»,
so Portmann. Vielmehr appelliere man an die Vernunft der Menschen, so dass sie
die Privatsphäre aller Beteiligten respektieren.
Ähnlich klingt es auch von Seiten der Kantonspolizei Zürich,
die für die Sicherheit der Autobahnen im Kanton verantwortlich ist. «Bei
schweren Unfällen sperren wir normalerweise die Autobahnen und lassen den
Verkehr vor den Unfallstellen abfliessen», so Kapo-Sprecher Stefan Oberlin. So
kommt es eher selten zu vergleichbaren Situationen wie am Donnerstag in Bayern.
Falls doch ein Autofahrer beim Passieren der Unfallstelle sein
Smartphone zückt, erinnert Oberlin, dass das Bedienen des Handys auf der
Fahrbahn einen gröberen Verstoss gegen das Gesetz darstellt, der je nach Fall
mit einem Fahrausweisentzug bestraft werden kann.