Wirtschaftsspionage: Chinesischer Forscher in Auslieferungshaft
Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines chinesischen Forschers gegen einen Auslieferungshaftbefehl abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die USA ersuchten um Inhaftierung des Mannes.
- Ihm wird eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses vorgeworfen.
Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines chinesischen Forschers gegen einen Auslieferungshaftbefehl abgewiesen. Die USA ersuchten um Inhaftierung des Mannes. Ihm wird eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses vorgeworfen.
Der Fall steht im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage beim Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline (GSK).
Der Mann lebt mit seiner Familie seit zwanzig Jahren in der Schweiz. Er beantragte beim Bundesstrafgericht seine Freilassung, weil aufgrund seiner engen Verbindung zur Schweiz keinerlei Fluchtgefahr bestehe.
Das Bundesstrafgericht hat das Begehren abgewiesen. Es verweist auf die bis zu zwanzig Jahre lange Freiheitsstrafe, die dem Mann in den USA drohe. Aus diesem Grund schliesst das Gericht nicht aus, dass der Betroffene versuchen könnte, sich der Auslieferung an die USA zu entziehen.
Strafuntersuchung in den USA
In den USA wird seit 2016 eine Strafuntersuchung gegen fünf Sino-Amerikaner geführt, denen Wirtschaftsspionage vorgeworfen wird. Zwei davon sollen als Mitarbeitende des Forschungszentrums von GlaxoSmithKline Forschungsresultate an die Firma Renopharm Inc. weitergegeben haben. Renopharm hat einen Sitz in Delaware/USA sowie Nankin und Shanghai/China.
Gegründet hatten diese Firma die beiden GSK-Mitarbeitenden und zwei weitere Beschuldigte. Ihr Ziel war die Entwicklung eines eigenen Krebsmittels.
Der in der Schweiz inhaftierte Chinese hat gemäss Entscheid des Bundesstrafgerichts ebenfalls mit früheren Kollegen eine Firma gegründet. Die Gesellschaft ist unter anderem im Bereich der Erforschung von Wirkstoffen gegen Krebs tätig. (Entscheid RH.2019.11 vom 19.06.2019)