Eine stinkende, zugemüllte Wohnung sorgt in der Region Baden für Kopfschütteln. Der Vermieter, ein FDP-Grossrat, kritisiert deshalb den KESD.
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In einer Wohnung in der Region Baden stapeln sich die leeren Bierdosen. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Region Baden hat ein Sozialhilfebezüger eine Wohnung komplett zugemüllt.
  • Dies passierte, obwohl der Mieter eine Beistandsperson des KESD hatte.
  • Gemäss der Behörde hat die Beiständin in diesem Fall korrekt gehandelt.
  • FDP-Grossrat Adrian Schoop, der die Wohnung mit seiner Firma vermietet, sieht dies anders.
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Es ist wahrlich der Alptraum eines jeden Vermieters: Eine komplett zugemüllte Wohnung, in der es so sehr mieft, dass gar eine Maske getragen werden muss.

Dieses Horror-Erlebnis hatte vor Kurzem der Aargauer FDP-Grossrat Adrian Schoop. Seine Firma vermietet in der Region Baden eine Wohnung, die mittlerweile jedoch nicht wiederzuerkennen ist.

Bierdosen, Zigaretten und Ablagerungen

Ein Bericht von «TeleM1» zeigt das Ausmass der Vermüllung und des Drecks. Aufgrund von zahlreichen leeren Bierdosen lässt sich die Eingangstür nur schwer öffnen. Im Waschbecken finden sich grossflächig braune Ablagerungen. Die Mikrowelle ist eingedeckt in Asche und Zigarettenstummeln.

Im Wohnbereich, vor dem Fernseher, liegt ein Berg von Papiertüchern und anderem Abfall. Grossrat Schoop erklärt dazu gegenüber dem TV-Sender: «Ich weiss überhaupt nicht, was ich dazu sagen soll. Ich bin absolut bestürzt.»

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Grossrat Adrian Schoop ist schockiert über den Zustand einer Wohnung, die er mit seiner Firma vermietet. - FDP Aargau

Mieter der Wohnung ist ein Sozialhilfebezüger, der vom Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) eine Beiständin hat.

KESD sieht kein Fehlverhalten

Über Gestank aus der Unterkunft habe Schoops Firma den Dienst bereits im April informiert. Doch bei einem Gespräch mit dem KESD habe der Mieter versichert, dass der Geruch nicht aus seiner Wohnung käme.

Vermietest du auch eine Wohnung?

In der Zwischenzeit verschlechterte sich die Situation so sehr, dass am Freitag Wasser ausserhalb der Eingangstür entdeckt wurde. Wie daraufhin der Hauswart feststellte, war das WC verstopft.

Der KESD erklärt auf Anfrage von «TeleM1», die Beistandsperson habe korrekt gehandelt. Es gebe keine rechtliche Grundlage für sie, eine solche Wohnung zu betreten, solange die Urteilsfähigkeit eines Klienten vorhanden sei.

Kostenübernahme für die Reinigung unklar

Vermieter Adrian Schoop sieht die Lage etwas anders. Er erwarte, dass solchen Hinweisen wie aus dem April entschiedener nachgegangen wird.

Die betroffene Wohnung soll nun von einem Reinigungsunternehmen geräumt und gesäubert werden. Wer die Kosten dafür tragen wird, ist laut dem Sender noch unklar.

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