Zermatter Polizist wegen Attacke auf Abfallsünder vor Gericht
In Zermatt gerieten ein Polizist und ein Abfallsünder aneinander. Vor Gericht erzählen sie unterschiedliche Versionen des Vorfalls.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein ziviler Zermatter Polizist stellt einen Abfallsünder, es kommt zum Handgemenge.
- Der Abfallsünder klagt nun wegen Körperverletzung.
- Der Polizist erzählt eine andere Version, der Mann habe flüchten wollen.
Ein Zermatter Polizist stand am Dienstag vor dem Bezirksgericht Visp. Ein Abfallsünder wirft ihm Körperverletzung vor, der Angeklagte dementiert. Darüber berichtet «Pomona».
Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2021: Der aus Deutschland stammende Zermatter entsorgte seinen Hauskompost bei der Kehrichtsammelstelle. Dabei zerbrach einer der Plastikeimer, die Fragmente entsorgte der Mann in einer für gebührenpflichtige Abfallsäcke reservierten Müllpresse. Darüber sind sich Kläger und Angeklagter einig, darüber, was danach passierte, gibt es verschiedene Versionen.
Der Angeklagte, der in zivil und privat unterwegs war, sagt vor Gericht, er habe sich als Polizist zu erkennen gegeben. Weil Abfallsünder ein grosses Problem seien, habe er den Mann zur Rede gestellt. Dieser habe sich nicht ausweisen können und flüchten wollen. Der Polizist fixierte ihn deswegen an der Hauswand.
Dabei habe er auf den kürzlich operierten Oberarm des Zermatters Rücksicht genommen. Wenig später kamen drei von einer Passantin angeforderte Polizisten hinzu, die dem Mann Handschellen anlegten und auf den Posten fuhren.
Dort wurde er wegen der illegalen Abfallentsorgung angeklagt, wie der damalige Polizeichef zu Protokoll gibt. Der Mann lehnte die angebotene medizinische Hilfe sowie ein späteres klärendes Gespräch mit dem Polizisten ab.
Abfallsünder zu 300 Franken Geldstrafe verurteilt
Ein Polizeigericht hat den Zermatter mittlerweile bereits verurteilt: Wegen der illegalen Abfallentsorgung muss er 300 Franken bezahlen. Der Hinderung einer Amtshandlung wurde er freigesprochen.
Der Kläger schildert vor dem Gericht in Visp eine andere Version der Vorkommnisse: Der Polizist habe sich nicht sofort als solchen zu erkennen gegeben. Er habe geglaubt, es sei ein Einheimischer, der ihm Stress machen wolle. Deswegen habe er sich entschuldigt und wollte nach Hause gehen.
Der Polizist habe ihn gepackt, an die Wand gedrückt und mit dem Schal gewürgt. Mit der geballten Faust habe er ihn zudem bedroht.
Arzt dokumentierte Verletzungen des Klägers
Dann sei ihm bewusst geworden, dass es ein Polizist sei, so der Kläger. Er habe ihm gesagt, er könne ihn loslassen, er werde nicht flüchten. Dennoch habe der Polizist ihn an die Wand gedrückt. Als er dann in den Polizeibus verfrachtet worden sei, habe er noch einen Tritt gegen den Unterschenkel kassiert.
Noch am selben Tag ging der Zermatter wegen Schmerzen zu einem Hausarzt. Dieser dokumentierte Prellungen und blaue Flecken an Wange, Hals, Schulter und Brust sowie eine Schürfwunde am Handgelenk. Deshalb klagte der Abfallsünder den Polizisten auf zivilrechtlichem Weg wegen einfacher Körperverletzung an. Ein Urteil steht noch aus.
Per Strafbefehl wurde der Polizist im November 2023 bereits verurteilt. Wegen der einfachen Körperverletzung wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Das akzeptiert er aber nicht, er hat eine Beschwerde eingereicht. Sein Verteidiger fordert einen Freispruch und eine symbolische Genugtuung.