Zivilschützer bleiben wegen Corona-Krise bis 14 Jahre im Dienst
Der Bundesrat hat die Dienstpflichtdauer für Zivilschützer wegen der Corona-Pandemie wieder von 12 auf 14 Jahre verlängert.
Das Wichtigste in Kürze
- Damit genügend Zivilschützer zur Verfügung stehen, wurde die Dienstpflicht verlängert.
- Der Bundesrat hat den Dienst wieder von 12 auf 14 Jahre gesetzt.
- Das revidierte Gesetz tritt 2021 in Kraft.
Wegen der Corona-Pandemie hat der Bundesrat die Dienstpflichtdauer für Zivilschützer wieder von 12 auf 14 Jahre verlängert. So soll sichergestellt werden, dass genügend Zivilschützer zur Verfügung stehen.
Die Verlängerung sei in enger Abstimmung mit den Kantonen erfolgt. Das sagte Christoph Flury, Vizedirektor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz in der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF. Dies im Hinblick auf die mögliche zweite Welle. Damit sollten dem Zivilschutz auch nächstes Jahr genügend Leute zur Verfügung stehen.
Zivilschützer werden beim Contact-Tracing eingesetzt
Zivilschutz-Angehörige werden in einzelnen Kantonen zum Beispiel beim Contact-Tracing eingesetzt. Die Kantone befürchten nun, dass bald zu wenig Zivilschützerinnen und Zivilschützer verfügbar sind. Dies, weil jedoch im Zivilschutz seit Jahren die Rekrutierungszahlen sinken.
Bundesrat hat Dienstpflicht wieder um zwei Jahre verlängert
Bei der Revision des Zivilschutzgesetzes war zudem die Dienstpflichtdauer für Zivilschutzangehörige von 14 auf 12 Jahre verkürzt worden. Das revidierte Gesetz tritt 2021 in Kraft. Deshalb hat der Bundesrat die Dienstpflicht nun wieder um zwei Jahre verlängert. Diese Möglichkeit hatte der Bund vorsorglich in das neue Gesetz eingebaut.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz rechnet damit, dass jährlich etwa 6000 Zivilschützer benötigt werden. Dies, um einen Gesamtbestand von 72’000 Personen zu halten. Mit der nun verlängerten Dienstpflicht stehen im nächsten Jahr sogar 10’000 zusätzliche Leute bereit. Viele werden nun vielleicht erneut einrücken müssen, trotz vermeintlich erfüllter Dienstpflicht.