Zürcher Eltern ziehen wegen Gymiprüfung in den Kanton Aargau
Das Wichtigste in Kürze
- In Zürich besteht nur knapp jeder zweite Schüler die Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium.
- Im benachbarten Aargau schafft man es ohne Prüfung ans Gymi.
- Für ihre Kinder ziehen Zürcher deshalb um. Scheidungskinder pendeln nach Baden AG.
Der Druck, der auf den Zürcher Schülern lastet, ist gross: Nicht einmal jeder zweite schafft die Gymiprüfung. Dabei gibt es im bevölkerungsstärksten Kanton der Schweiz viele Expats und Akademikereltern, die für ihren Nachwuchs die Matura als einzig gangbaren Weg betrachten.
Ganz anders ist die Situation für die Schüler im Aargau. Sie gelangen ohne Prüfung an die «Kanti», wenn sie davor die dreijährige Bezirksschule besucht haben. Das veranlasst immer wieder Zürcher Familien, in den Kanton Aargau zu ziehen, wie die «Aargauer Zeitung» weiss.
Denn ihnen sei der Kampf um die Aufnahme ans Gymi schlicht zu viel. Sie wollen ihren Kindern diesen Leistungsdruck ersparen – und damit auch die teuren Gymi-Vorbereitungskurse umgehen, die im Kanton Zürich florieren.
Diese sind meist um Jahre ausgebucht und kosten bis zu 3900 Franken pro Schüler.
Scheidungskinder ziehen Aargau bei Gymiprüfung vor
Anders lösen jene Familien das Gymi-Problem, von denen je ein Elternteil im Kanton Aargau und im Kanton Zürich wohnt. Die Scheidungskinder fahren fünfzehn Minuten mit dem Zug von Zürich nach Baden AG, um so den Konkurrenzkampf für die Matura zu umgehen.
«Von solchen Kantonswechseln wegen der Gymiprüfung hört man immer wieder, auch wenn mir persönlich kein solcher Fall bekannt ist», zitiert die Zeitung Lucius Hartmann, den Präsidenten des Vereins der Schweizerischen Gymnasiallehrer. Es dürfe sich dabei um Einzelfälle und nicht um ein statistisch nachweisbares Phänomen handeln, sagt er.
Haben Sie in der Schule einen grossen Leistungsdruck verspürt?
Die Aufnahme ans Gymnasium ist in der Schweiz nicht überall gleich geregelt. In Zürich, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Glarus, Schaffhausen, Graubünden und den beiden Appenzell ist eine Aufnahmeprüfung vorgesehen.
In den anderen Kantonen ist der Notendurchschnitt und/oder die Empfehlung der Lehrpersonen ausschlaggebend, um ans Gymnasium gelangen zu können.