359 Zuger Jugendliche wechseln im kommenden Schuljahr ans Gymnasium. Damit ist im Kanton Zug die bislang höchste Gymnasialquote erreicht worden.
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Im ganzen Kanton Luzern gab es im vergangenen Jahr insgesamt 68 Schulklassen mit Überbeständen. - keystone
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Im Kanton Zug mussten sich insgesamt 1407 Schulkinder der 6. Primarklasse damit auseinandersetzen, wie es mit ihnen im Herbst weitergeht. 209 dieser Kinder besuchen eine Privatschule.

Von jenen, die eine öffentliche Schule in einer Gemeinde besuchen, haben sich 28,4 Prozent dafür entschieden, direkt ans Langzeitgymnasium zu wechseln, wie die Zuger Bildungsdirektion am Mittwoch, 8. Juni 2022, mitteilte. In der Stadt Zug sind es sogar 37 Prozent.

Noch vor wenigen Jahren lag die Übertrittsquote ans Gymnasium kantonsweit bei unter 20 Prozent. Diese Entwicklung beobachtet die Zuger Regierung mit Sorge. Dränge es mehr Schülerinnen und Schüler ans Gymnasium, fehlten diese später der Berufsbildung und anderen, an die Sekundarschule anschliessenden Bildungswegen, stellt der Zuger Bildungsdirektor Stephan Schleiss (SVP) fest.

Auch der Sekundarschule würden so die besten Schülerinnen und Schüler fehlen. Und das Langzeitgymnasium laufe Gefahr, sein Profil zu verlieren. «Die Bildungswege geraten aus dem Gleichgewicht», wird Schleiss in der Mitteilung zitiert.

Grösste Teil wechselt an eine Sekundarschule

Die Zuger Politik hat bereits vor dem Vorliegen der jüngsten Höchstwerte Handlungsbedarf ausgemacht, die beiden Mitte-Kantonsräte Kurt Balmer und Roger Wiederkehr hatten im November 2020 eine Motion eingereicht, damit der Kanton die Übertrittsquote steuern kann.

Die Regierung hat im Mai 2022 ihre Antwort darauf veröffentlicht. Sie spricht sich für die Einführung einer Übertrittsprüfung für den Zugang zum Langzeitgymnasium aus. Wo die Bildungsvielfalt gefährdet sei, sei der Staat als Schiedsrichter gefragt, hält sie fest.

Eine Quote oder Höchstquote für das Langzeitgymnasium will der Regierungsrat aber nicht festlegen. Auch soll nicht die Gymi-Prüfung alleine ausschlaggebend sein, miteinfliessen sollen auch das Lehrpersonenurteil und die Vornoten. Über die nötige Gesetzesänderung muss der Kantonsrat noch befinden.

Von den diesjährigen Primarschulabgängerinnen und -abgängern konnten sich 31 nicht mit den Lehrpersonen darauf einigen, welche Schule sie im kommenden Jahr besuchen sollen. Bei ihnen musste die Übertrittskommission die Zuweisungsentscheide fällen, die sodann akzeptiert worden seien. Mit 554 Jugendlichen wechselt der grösste Teil an eine Sekundarschule.

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