Zürcher Gericht erlaubt Abdeckung von Mohren-Inschriften
Das Verwaltungsgericht Zürich hat die Beschwerde der Stadt zur geplanten Abdeckung zweier historischer Inschriften gutgeheissen.

Das Baurekursgericht wollte der Stadt die Abdeckung zuvor verbieten. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die geplante Abdeckung der Inschriften die beiden betroffenen Gebäude nicht gefährdet, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Gebäude sind im kommunalen Inventar der Schutzobjekte aufgeführt.
In dem Gerichtsentscheid geht es um die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Gebäuden in der Zürcher Altstadt.
Laut dem Verwaltungsgericht muss im vorliegenden Fall gar nicht beurteilt werden, ob die Inschriften als rassistisch zu werten sind oder nicht.Entscheidend sei vielmehr, dass die geplanten Abdeckungen reversibel seien, und somit die geschützten Gebäude in ihrem Wert nicht gefährden würden.