Zürcher Gericht stuft Uber-Fahrer als Angestellte ein
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hat entschieden, dass zwischen Uber und seinen Fahrern ein Anstellungsverhältnis herrscht.
Das Wichtigste in Kürze
- Es herrscht ein Anstellungsverhältnis zwischen Uber und seinen Fahrern.
- Dies entschied das Zürcher Sozialversicherungsgericht.
- Somit muss Uber auch Sozialversicherungsbeiträge für die Fahrer bezahlen.
Zwischen Uber und seinen Fahrern besteht ein Anstellungsverhältnis. Zu diesem Schluss gelangt das Zürcher Sozialversicherungsgericht in mehreren Urteilen. Damit muss Uber auch Sozialversicherungsbeiträge für seine Fahrer bezahlen.
Uber hatte sich auf den Standpunkt gestellt, eine blosse Dienstleistung anzubieten. Die Fahrer, die im Namen des weltweit tätigen Unternehmens unterwegs seien, seien Selbständigerwerbende.
Gewisse Elemente – etwa die zeitliche Flexibilität der Einsätze – sprechen für eine Selbständigkeit. Die Mehrheit der Gesichtspunkte hingegen spricht klar auf eine unselbständige Erwerbstätigkeit hin, heisst es in den Urteilen.
So verfüge Uber angesichts der Verträge insbesondere über ein faktisches Weisungsrecht. Zudem bestehe ein faktisches Unterordnungsverhältnis. Die Urteile sind noch nichts rechtskräftig.