Die historische Vorgabe von einem Parkplatz pro Wohneinheit soll abgeschafft werden. Der Zürcher Kantonsrat präsentiert den «historischen Parkplatz-Kompromiss».
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Künftig sollen die Gemeinden selbst entscheiden können, in welchen Siedlungen wie viele Parkplätze nötig sind. - KEYSTONE/Gaetan Bally

Pro Wohneinheit ein Parkplatz – diese historische Vorgabe soll im Kanton Zürich bald der Vergangenheit angehören. Die Kommission für Planung und Bau des Kantonsrats hat am Montag einen «historischen Parkplatz-Kompromiss» präsentiert. Er stellt nicht mehr das Auto ins Zentrum.

Für Kommissionspräsidentin Barbara Franzen (FDP) ist es «das Zerschlagen eines Gordischen Knotens», wie sie am Montag vor den Medien sagte. Für diesen Kompromiss brauchte es vier Jahre Beratung. Bei der Vernehmlassung gingen 700 Seiten Rückmeldungen ein.

Barbara Franzen
Kommissionspräsidentin Barbara Franzen (FDP) bezeichnete es als: «das Zerschlagen eines Gordischen Knotens». - zVg

Hinter dem Ergebnis stehen nun alle Fraktionen, weshalb die Vorlage im Parlament gute Chancen hat. Kernpunkt der Änderungen ist, dass die Gemeinden selber bestimmen können, wie viele Parkplätze bei Überbauungen auf privatem Grund erstellt werden müssen.

Je nach dem ob Alterswohnungen, Familienwohnungen oder andere Nutzung kann die Zahl der Abstellplätze höher oder tiefer ausfallen. Dies ermöglicht das autoarme oder gar autofreie Wohnen im ganzen Kanton. Bisher gab es solche Anstrengungen erst in der Stadt Zürich.

«Pflichtbedarf» an Abstellplätzen nicht mehr auf Autos fokussiert

Neu ist der so genannte «Pflichtbedarf» an Abstellplätzen zudem nicht mehr auf Autos fokussiert, sondern bezieht auch Velos, E-Bikes, Veloanhänger, Lastenvelos, Trottinette und andere Gefährte mit ein. Dem Thema Veloparkierung wird damit mehr Gewicht gegeben.

Ein Veloabstellplatz im Keller, der nur über eine Treppe zugänglich ist, erhält mit dem neuen Gesetz keine Bewilligung mehr.

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