Stadt Zürich

Zürcher Kran-Kletterer tot aufgefunden – Strafverfahren eingestellt

Keystone-SDA
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Zürich,

Am 16. Mai hätte sich der Zürcher Kran-Kletterer vor Gericht verantworten müssen. Nun wurde er am Sonntag tot aufgefunden.

Krank
Das Verfahren gegen einen illegalen «Kran-Kletterer» aus Zürich wird eingestellt. Der Mann ist tot aufgefunden worden. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Mai 2022 kletterte ein Mann in Zürich auf einen Kran und sorgte für ein Grossaufgebot.
  • Nächste Woche hätte am Bezirksgericht der Prozess gegen ihn starten sollen.
  • Nun wurde der Mann am Sonntag tot aufgefunden.

Am Bezirksgericht Zürich wird der auf Mitte Mai angesetzte Prozess gegen einen Kran-Kletterer nicht durchgeführt. Nach dem Tod des Mannes ist das Strafverfahren eingestellt worden, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der Mann habe sich in einer offen geführten Therapieeinrichtung befunden, heisst es in der Mitteilung des Gerichts. Am vergangenen Samstag habe er diese ohne Erlaubnis verlassen – am Sonntag sei er dann tot aufgefunden worden.

Kran-Kletterer
Der Kran-Besetzer entfachte auf dem Kran ein Feuer. - keystone

Am 16. Mai 2022 war der Mann auf einer Baustelle in Zürich-Oerlikon auf einen Kran geklettert. Dort zündete er mehrere Feuer an und warf auch verschiedentlich Gegenstände auf die mit einem Grosssaufgebot angerückten Einsatzkräfte hinunter. Eine Berufsfeuerwehrfrau wurde dabei durch einen Gabelschlüssel an der Schulter verletzt.

Aus Sicherheitsgründen wurden auch die Tram-, Bus- und Zuglinien am Bahnhof Oerlikon gestoppt. Dies hatte sich gemäss Staatsanwaltschaft «auf den Eisenbahnverkehr in der ganzen Schweiz» ausgewirkt.

Strafverfahren eingestellt

Der Mann sei laut einem psychiatrischen Gutachten wegen eines drogeninduzierten Verfolgungswahns zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein, heisst es in der Mitteilung. Da er aber wegen seines Drogenkonsums gewusst habe, dass er zu einem unberechenbaren, nicht kontrollierbaren Verhalten neige, wollte ihn die Staatsanwaltschaft wegen «selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit» dennoch anklagen.

Nach dem Tod des Mannes hat das Bezirksgericht Zürich das Strafverfahren nun aber eingestellt. Die Verhandlung am Gericht, die am 16. Mai angesetzt gewesen wäre, findet damit nicht statt.

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